Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 01. Februar 2007

Verkaufsoffene Sonntage jetzt anzeigen!

Magdeburg.

Ende 2006 ist das Ladenöffnungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. Danach kann die Landeshauptstadt Magdeburg erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchsten vier Sonn- und Feiertagen im Jahr öffnen dürfen. Interessierte Händler sollten ihre Wünsche dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung bis zum 15. Februar mitteilen.

 

Von der Sonderöffnung ausgenommen sind der Neujahrstag, der Karfreitag, der Ostersonntag, der Ostermontag, der Volkstrauertag, der Totensonntag der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie der Heiligabend, soweit dieser auf einen Sonntag fällt. Die Verkaufszeit an Sonn- und Feiertagen darf fünf zusammenhängende Stunden in der Zeit zwischen 11:00 und 20:00 Uhr nicht überschreiten. In Magdeburg wird die jeweilige Sonderöffnung auf ein bestimmtes Stadtgebiet beschränkt.

 

Damit eine Festlegung der vier verkaufsoffenen Sonntage für das betreffende Stadtgebiet erfolgen kann, werden alle interessierten Händler bzw. deren Interessenvertreter gebeten, bis zum 15. Februar 2007 die beabsichtigten Sonntagsöffnungen für das Jahr 2007 unter Benennung des besonderen Anlasses dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung mitzuteilen.

 

Der Fachbereich wird die Anmeldungen den Stadtgebieten zuordnen. Soweit für ein Stadtgebiet die Anzahl von vier Verkaufssonntagen überschritten ist, wird eine einvernehmliche Lösung gesucht.

 

Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt die konkrete Festlegung der vier verkaufsoffenen Sonntage durch die Behörde. Grundlage hierfür sind zum einen die Tradition des besonderen Anlasses (z.B. langjährig durchgeführte Feste) und zum anderen die regionalen bzw. überregionalen Auswirkungen des besonderen Anlasses. Hierzu werden die Industrie- und Handelskammer und der Verband der Kaufleute um Stellungnahme gebeten.

 

Bis Ende Februar soll abschließend entschieden werden, wann und wo verkaufsoffene Sonntage stattfinden, damit die Händler und deren Interessenvertretungen Planungssicherheit haben. Sind für ein bestimmtes Gebiet die vier Sonntage zu diesem Zeitpunkt nicht vergeben, können selbstverständlich auch im laufenden Jahr noch Anmeldungen unter Angabe des besonderen Anlasses eingereicht werden.

 

Für Rückfragen: Tel.: 540 20 48 bzw. 540 20 55




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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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