Die zuständige Verkehrskommission für den Bereich der Stadt Norden (bestehend u. a. aus Stadt Norden, Polizeiinspektion Aurich und Nds. Landesbehörde für Straßenbau & Verkehr) hat bei einer ihrer letzten Verkehrsbereisungen beschlossen, die geschlossene Ortschaft in Süderneuland I auszuweiten.
Die Landesstraße 4 (Wurzeldeicher Straße) wird sowohl im Bereich der Haus Nr. 39/40 als auch im Bereich der Einmündung Bahnhofstraße (B 72)/Wurzeldeicher Straße mit Ortstafeln beschildert. Die in den letzten Jahren entstandene deutliche Zunahme der Wohnbebauung entlang der L 4 hat diesen Schritt ermöglicht.
Diese Ausdehnung der geschlossenen Ortschaft ermöglicht es, in allen Straßen, die nördlich und südlich der Wurzeldeicher Straße verlaufen, die vorhandenen Ortstafeln zu entfernen. Auch die Beschilderung in den Einmündungsbereichen zur L 4 wird entsprechend angepasst.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt, soweit nicht Verkehrszeichen eine andere Geschwindigkeit vorgeben, 50 km/h. Alle Verkehrszeichen entlang der L 4 in der zukünftigen geschlossenen Ortschaft, die bislang eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 bzw. 50 km/h festgesetzt hatten, können somit ebenfalls entfernt werden.
Die Ausweisung der geschlossenen Ortschaft führt somit auch zur deutlichen Reduzierung des „Schilderwaldes“ in dem betreffenden Bereich.
Pressekontakt: Stadt Norden, Fachdienst Umwelt und Verkehr