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Leverkusen, 21. Februar 2007

Neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Zulassungsstelle wegen Systemumstellung geschlossen

 

Bis zum 28. Februar (Stichtag) sind dem Kraftfahrt-Bundesamt die Meldesätze der Fahrzeugszulassungen nach der bis dahin geltenden Rechtslage genau zu übermitteln.

 

Die Zulassungsstelle hat deshalb am Mittwoch, 28. Februar, nur vormittags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Die Nachmittagsöffnungszeiten am Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr entfallen.

 

Zum 1. März 2007 tritt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft. Neben einer Vielzahl von weiteren Änderungen ist für die Fahrzeughalter besonders interessant: Die bisherige Stilllegung/Abmeldung eines Fahrzeuges wird durch die Außerbetriebsetzung ersetzt. Dadurch besteht die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen als Wunschkennzeichen sofort für ein anderes Fahrzeug zugeteilt zu bekommen.

 

Außerdem kann ab März ein Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung ohne zeitliche Befristung (bisher 18 Monate) wieder zum Verkehr zugelassen werden. Vorlegt werden muss allerdings der Bericht über die Hauptuntersuchung und gegebenenfalls über die Abgasuntersuchung.

 



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