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Keine Änderung der Verkehrsregelungen Holzplatz und Neustraße
Borken - 25. April 2007. Wie die Stadt mitteilt, wird es künftig in Gemen im Bereich Holzplatz verstärkt Kontrollen des ruhenden Verkehrs geben.
Insbesondere im Einfahrtsbereich zum Holzplatz werde sehr häufig verbotener Weise geparkt, so dass das Einbiegen von der Ahauser Straße auf den Holzplatz durch diese Fahrzeuge behindert wird. Poller können an dieser Stelle nicht aufgestellt werden, so wie es von einigen Anliegern gewünscht werde, da dann kein Begegnungsverkehr mehr möglich sei, so die Stadt in ihrer Pressemitteilung. Unfälle aufgrund dieser abgestellten Fahrzeuge seien aber bisher auch nicht bekannt.
Die Stadt weist darauf hin, dass die Verkehrsführung und auch die Verkehrsregelung in diesem Bereich in der Vergangenheit häufig Gegenstand einer Diskussion mit den Bürgern und auch mit der Politik gewesen sei. Ende der 80er Jahre wurde der Bereich Holzplatz / Neustraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und im Jahr 1989 wurde die Einbahnstraßen-Regelung für den Holzplatz eingeführt. Der Verkehr wurde über die Neustraße abgeleitet. Nachdem immer wieder angeregt wurde, diese Regelung wieder zu ändern, wurde 1995 eine Bürgerversammlung durchgeführt. Die hier gemachten Vorschläge sind dann 1996 im Bauausschuss mit dem Ergebnis beraten worden, dass die Durchfahrt für Pkw und Lkw im Bereich des Torbogens zwischen Neustraße und Freiheit gesperrt wurde und die Einbahnstraßen-Reglung wieder aufgehoben worden ist. Zur Minderung des Verkehrs sowie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde seinerzeit zusätzlich noch die Fahrbahn in der Neustraße verändert. 2003 wurde dann von den Anwohnern gefordert, die Neustraße für den Durchgangsverkehr zu sperren. Nur noch den Anliegern und Lieferanten sollte die Zufahrt zur Neustraße und das Halten bzw. Parken gestattet werden. Aufgrund von Geschwindigkeitsmessungen und einer Verkehrszählung wurde festgestellt, dass die Geschwindigkeitswerte für einen verkehrsberuhigten Bereich sehr gut waren. Auch das Verkehrsaufkommen wurde als eher gering eingestuft, so dass es zu einer Umsetzung dieses Anliegerantrages nicht gekommen ist.
„Wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an die vorgegebenen Regelungen halten, gibt es auch keine Behinderungen.“, so Martina van Wesel, zuständige Fachabteilungsleiterin vom städtischen Ordnungsamt. Aus verkehrstechnischer Hinsicht bestehe daher auch kein Grund, an dem jetzigen Zustand etwas zu ändern. Die Stadt appelliert in diesem Zusammenhang noch einmal an die Pkw-Fahrer, nur dort zu parken bzw. zu halten, wo es erlaubt ist.
Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de
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Durch widerrechtliches Parken wird es eng bei der Einfahrt auf den Holzplatz.
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