Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 09. Mai 2007

Open-Air-Kalender 2007

Magdeburg.

 Im vergangenen Jahr hatte der Stadtrat beschlossen, dass Open-Air-Veranstaltungen künftig zu Jahresbeginn bei der Stadtverwaltung angezeigt werden müssen. Damit soll sicher gestellt werden, dass sich Veranstaltungen nicht gegenseitig behindern und Anwohner nicht unzumutbar belästigt werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Anzeigen hat der städtische Fachbereich Bürgerservice und Ordnung jetzt den Open-Air-Veranstaltungskalender 2007 zusammengestellt.

 

„Bei Open-Air-Veranstaltungen kollidieren zwei Interessenlagen, die schwer auszugleichen sind“, weiß Holger Platz, städtischer Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung. „Zum einen gibt es ein öffentliches Interesse an attraktiven Freizeitangeboten, zum anderen haben Anwohner ein berechtigtes Interesse an einer relativ ungestörten Nachtruhe. Daher wird der Umgang mit lärmintensiven Open-Air-Veranstaltungen in der Öffentlichkeit regelmäßig kontrovers diskutiert.“

 

Um die unterschiedlichen Interessen auszugleichen, darf bei  Open-Air-Veranstaltungen mit Musikaufführungen in der Nachtzeit  (nach 23:00 Uhr) ein bestimmter Lärmpegel nicht überschritten werden. Gewerblich tätige Veranstalter müssen die Einhaltung der Lärmwerte nachweisen, ihre Musikanlage durch einen staatlich bestellten Gutachter einpegeln und verplomben lassen.

 

Bei nicht gewerblich tätigen Veranstaltern, z.B. gemeinnützigen Vereinen, wird von diesen Beauflagungen abgesehen. Hier werden Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes die Veranstaltungen begleiten und Pegelmessungen vornehmen, um bei Überschreitung der Grenzwerte einzuschreiten.   

 

„Um Planungssicherheit für Anwohner, Behörde und Veranstalter zu schaffen, legt das städtische  Ordnungsamt die sogenannten seltenen Störereignisse pro Einwirkungsgebiet vor Beginn der Open-Air-Saison fest“, beschreibt Holger Platz die seit 2006 praktizierte Verfahrensweise. „Dabei gilt der Grundsatz, dass pro Einwirkungsgebiet ein Open-Air mit lauter Musik maximal aller 14 Tage stattfinden soll.“ Diese Verfahrensweise hat sich bewährt.

 

Für 2007 wurden 31 Veranstaltungen angemeldet (2006: 27 Anmeldungen), wobei die Zahl der Veranstaltungen mit einer Dauer bis 3:00, 4:00 oder 5:00 Uhr gesunken ist (12 gegenüber 15 im Vorjahr).

 

 

 

„Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Stadtordnung erwies sich die Zuordnung als unproblematisch“, fasst Holger Platz zusammen. „Lediglich in einem Fall musste aufgrund der zeitlichen Nähe der zulässige Lärmpegel auf  45 dB(A) festgelegt werden. Für alle übrigen angemeldeten Veranstaltungen können 55 dB(A) zugelassen werden.“

 

Insgesamt verteilen sich die sogenannten „seltenen Störereignisse“ gleichmäßig auf die Bereiche Innenstadt, Rotehornpark, Flughafen und Elbauenpark. Hier sind jeweils 5 bzw. 6 Veranstaltungen angemeldet, insgesamt wären 10 pro Saison zulässig.

 

Für die Studentenparty im Rotehornpark wurde wie bereits in 2006 ausnahmsweise von den Vorgaben des Konzepts abgewichen, d.h. die Veranstaltung findet am Mittwoch statt und hält dadurch auch den 14-tägigen Rhythmus der seltenen Störereignisse nicht ein. Für diese Ausnahme sind jedoch nachvollziehbare Gründe vorhanden - viele Studenten sind am Wochenende nicht in Magdeburg und die Studentenparty ist fester Bestandteil der Magdeburger Studententage.

 

Da für kein Einwirkungsgebiet die zulässige Anzahl der seltenen Störereignisse  erreicht oder annähernd erreicht wird, können in diesem Jahr für alle mehrtägigen Veranstaltungen an den aufeinander folgenden Veranstaltungstagen Freitag, Samstag und Sonntag (z.B. Stadtfest) jeweils die 55 dB(A) in Anspruch genommen werden.

 

„Wir rechnen damit, dass bestimmte traditionelle Veranstaltungen, wie z.B. das Diesdorfer Schrotefest und das Lesben- und Schwulen-Straßenfest noch nachträglich angemeldet werden“, so der zuständige Beigeordnete. „Probleme bei der Einordnung in den jetzt festgelegten Open-Air-Veranstaltungsplan sind dabei jedoch nicht zu erwarten.“

 

Die Veranstaltungen selbst werden regelmäßig vom Stadtordnungsdienst begleitet und überprüft. Im Allgemeinen werden die Vorgaben der Ordnungsverfügungen durch die Veranstalter akzeptiert und umgesetzt. Die Anzahl der Anwohnerbeschwerden ist deshalb in den letzten Jahren nach Einschätzung des Stadtordnungsdienstes zurückgegangen. Soweit es allerdings zu Auflageverstöße durch die Veranstalter kam, wurden diese auch konsequent mit einem Bußgeld geahndet.

 

 

Hinweis für Medienvertreter:

Der Kalender kann in der Pressestelle abgefordert werden (540 22 04, Frau Köster). 


[Drucken]


Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
E-Mail: presse@magdeburg.de
URL: www.magdeburg.de

Die Pressestelle "Landeshauptstadt Magdeburg" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren. presse-service.de