Landkreis Leer | Presseinformation

Regelsätze werden leicht angehoben

27. Juni 2007. Die Regelsätze für Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) werden zum 1. Juli leicht angehoben. Darauf weist der Landkreis Leer in einer Pressemitteilung hin. So wird der so genannten Eckregelsatz, den Alleinstehende und Alleinerziehende bekommen, von 345 Euro auf 347 Euro erhöht. Der Regelsatz für volljährige Partner einer Bedarfsgemeinschaft (Ehegatten, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) wird von 311 Euro auf 312 Euro erhöht. Für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft steigt der Regelsatz von 276 Euro auf 278 Euro. Das Sozialgeld für Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres wird von 207 Euro auf 208 Euro angehoben.

Alle Empfänger von Arbeitlosengeld II und Sozialgeld bekommen die Erhöhung automatisch bei den Zahlungen für Juli. Neue Bescheide werden von den Städten und Gemeinden wegend des großen Aufwandes dafür aber nicht verschickt.

Etwas anders ist die Situation vorläufig nocht für Menschen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommen: Hier ist ebenfalls eine Anpassung der Regelsätze in gleicher Höhe vorgesehen. Die Regelsatzverordnung zum Sozialgesetzbuch XII ist aber nicht vom Landeskabinett verabschiedet worden. Darum können die Behörden die höheren Regelsätze für diese Personen noch nicht zum 1. Juli auszahlen. "Selbstverständlich werden die angehobenen Beträge rückwirkend gezalhlt, sobald die Verordnung in Kraft ist", so die Kreisverwaltung.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer


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