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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 14.07.2007


Presseerklärung der Stadt Iserlohn zum Tod des Kindes Andre

Iserlohn.

In den Berichterstattungen über den Tod des Kindes Andre wird teilweise der Eindruck erweckt, das Jugendamt trage daran die Schuld. Die Stadt Iserlohn wird im Verlauf der kommenden Tage nachweisen und transparent machen, dass das Jugendamt eine intensive und fachlich einwandfreie Hilfe und Betreuung für die Familie des verstorbenen Kindes geleistet hat.

Ausdrücklich offen bleibt die Frage, ob die eingesetzte Familienhelferin drei Tage vor dem Tod des Kindes hätte erkennen können und müssen, dass eine gefährliche Unterversorgung des Kindes vorlag. Hierzu bittet die Stadt Iserlohn eindringlich um eine schnelle Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft. Dabei müssen belastende Erkenntnisse genau so gesucht werden wie entlastende Gesichtspunkte.

Die Stadt Iserlohn sowie alle beteiligten Personen haben einen Anspruch auf rechtliches Gehör - das ist ein Grundsatz der Gerechtigkeit. Auf Empfehlung des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft hat kein Vertreter der Stadt an der Pressekonferenz, die von der Staatsanwaltschaft am Freitag durchgeführt wurde, teilgenommen. Ferner hat sich die Stadt Iserlohn, ebenfalls auf Empfehlung der Staatsanwaltschaft, in ihrer Presserklärung vom 13. Juli auf wenige Fakten beschränkt und keine Details und Bewertungen hinzugefügt.

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Medienvertreter werden gebeten, die Darstellung  der Stadt ohne Vorverurteilung abzuwarten. Am Montag werden Kopien der Jugendamtsakte an das Jugendministerium in Düsseldorf und das Landesjugendamt in Münster übergeben. Das Iserlohner Jugendamt ist sicher, dass eine fachkundige Prüfung dieser Akte die einwandfreie Arbeit des Jugendamtes belegen wird.

Seit ihrem Zuzug nach Iserlohn im September 2006 hat das Jugendamt die Familie umfangreich betreut. Alle Schritte wurden zeitnah und in dichter Folge vorgenommen. Insbesondere hat das Jugendamt auf jede Meldung der Polizei, der Schule oder einer Privatperson noch am selben Tag reagiert und Maßnahmen ergriffen. Beispielsweise hat die Polizei am 4. Juni die Vermüllung der Wohnung angezeigt. Am nächsten Tag war die Wohnung nach mehreren Haus- und Kontrollbesuchen des Jugendamtes wieder in einem vertretbaren Zustand.

Der Vorwurf, dass erst das Jugendamt Hemer tätig geworden ist und die beiden anderen Kinder aus der Familie herausgenommen hat, ist nicht zutreffend. Richtig ist, dass das Jugendamt Iserlohn die Unterbringung der Kinder in einer Pflegefamilie veranlasst und durchgeführt hat.

Ebenso ist der Vorwurf, das Jugendamt Iserlohn habe die anderen Kinder nicht sofort nach Bekanntwerden des Todesfalles aus der Familie herausgenommen, nicht gerechtfertigt. Das Jugendamt wird darstellen, dass auf Grund einer verzögerten Information über die Todesursache die engmaschige tägliche Betreuung der beiden anderen Kinder als ausreichend angesehen werden musste. Dies wurde auch durch einen Beschluss des Familiengerichts Iserlohn bestätigt. Die Rechtslage gebietet es, dass die Herausnahme eines Kindes aus der Familie erst als letztes Mittel ergriffen werden darf. Nämlich erst dann, wenn alle anderen Schutzmaßnahmen keinen Erfolg zeigen.

Das Jugendamt Iserlohn hat gerade in den letzten Jahren ein Netzwerk von Hilfen und Diensten geschaffen. Im Rahmen der Sozialraumorientierung besteht eine hohe Präsenz vor Ort. Es gibt ein Regelwerk für das Hilfeverfahren und eine umfangreiche Arbeitsanweisung für die Vorgehensweise bei Kindeswohlgefährdungen. Dieses Regelwerk wurde vollständig und zeitgerecht eingehalten. Die Personalausstattung ist angemessen und kein fachlicher Standard wird außer Acht gelassen.



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