Magdeburg.
B-Plan
Für eine ehemalige Gewerbebrache im Hinterland der Halberstädter Straße in Höhe Friedenstraße/Braunlager Straße soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um Baurecht für Einfamilienhäuser zu schaffen. Entscheiden muss der Stadtrat.
Einziehung von Stichstraßen
Die Verwaltung soll ermächtigt werden, die Stichstraßen der Bertolt-Brecht-Straße Nr. 4, 4a-c; Nr. 6, 6a-c; Nr. 8, 8a-c; Nr. 10, 10a-c und Nr. 14, 14a-c einzuziehen und die Einziehung öffentlich bekannt zu machen. Entscheiden muss der Stadtrat.
Die Bertolt-Brecht-Straße entstand im Zuge des DDR-Wohnungsbaues Ende der 60er/ Anfang der 70er Jahre. Die Stichstraßen dienten hauptsächlich den Anwohnern. Die Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht wurde seinerzeit durch die Stadtdirektion Straßenwesen als Rechtsträger vorgenommen. Einer Benutzung durch alle Verkehrsteilnehmer wurde seitens des Rechtsträgers nicht widersprochen. Damit gelten die Straßen als gewidmet.
2001 wurden die Stichstraßen vor den Wohnblöcken Nr. 4, 8 und 14 der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH, die Stichstraße vor dem Wohnblock Nr. 6 der Wohnungsbaugenossenschaft Magdeburg-Stadtfeld e.G und die Stichstraße vor dem Wohnblock Nr. 10 der Wohnungsbaugenossenschaft Otto-von-Guericke e.G zugeordnet. Ein entsprechender Zuordnungsbescheid regelte ausschließlich die Frage, wer die Verfügungsbefugnis über das Grundstück erhält. Er ersetzt damit nicht die Einziehung der Verkehrsfläche gemäß Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Wohnungsgenossenschaften als jeweilige Eigentümer sind an der weiteren Verbesserung und attraktiveren Gestaltung des Wohnumfeldes interessiert und haben seitdem die Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltung der Verkehrsflächen wahrgenommen.
Inzwischen dienen diese Stichstraßen hauptsächlich der Zufahrt zu den Wohnblöcken und haben damit ihre öffentliche Verkehrsbedeutung verloren. Seitens der Wohnungsbaugenossenschaften wurde die Mitbenutzung der Verkehrsfläche für private Anliegergrundstücke zugesichert.
Da es sich bei der Bertolt-Brecht-Straße um eine öffentlich gewidmete Straße handelt, müssen die Stichstraßen eingezogen werden. Nach Straßengesetz Sachsen-Anhalt kann der Träger der Straßenbaulast die Einziehung von Straßen verfügen, wenn sie ihre Verkehrsbedeutung verloren haben oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen.
Für Rückfragen: Tel. 0391/540 27 69
Die öffentlichen Dokumente aus der Sitzung sind im Ratsinformationssystem unter www. magdeburg.de verfügbar.