22. August 2007. Für Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, gilt sowohl in geschlossenen Räumen als auch auf den zur Anlage gehörenden Hof- und Freiflächen ein generelles Rauchverbot. Das regelt das am 1. August in Niedersachsen wirksam gewordene Gesetz zum Schutz vor Gefahren des Passivrauchens. Außerdem wird das Jugendschutzgesetz durch die Anhebung des Abgabealters für Zigaretten von 16 auf 18 Jahre verschärft. Ab dem 1. September gilt ein generelles Rauchverbot für junge Menschen unter 18 Jahren.
Das Rauchverbot für Jugendliche wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder-und Jugendschutz jedoch kritisch gesehen, solange darüber kein breiter gesellschaftlicher Konsens besteht und unerlaubtes Rauchen von den Erwachsenen nicht entschieden genug unterbunden wird. Dieser Meinung ist auch die Kreisjugendpflege des Landkreises Leer: "Die Umsetzung des neuen Gesetzes wird nur dann erfolgreich sein, wenn zeitgleich die Präventionsarbeit und der kontrollierende Jugendschutz verstärkt werden und alle gesellschaftlichen Zielgruppen konsequent an der Verwirklichung des Nichtraucherschutzes mitwirken."
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer
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