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Leverkusen, 07. September 2007

Rückschnitt von Grünbewuchs

Vor einigen Monaten hat die Stadtverwaltung alle Haus- und Grundstückseigentümer darum gebeten, darauf zu achten, dass störender Grünbewuchs nicht in den öffentlichen Verkehrraum hineinragt und Verkehrschilder oder Verkehrseinrichtungen verdeckt. Die Stadtverwaltung wiederholt ihre Bitte, alle Hecken, Bäume oder ähnliches. zurückzuschneiden die den Gehweg oder die Fahrbahn behindern. Durch die Behinderung des Grünbewuchses können vielfältige Gefahren oder Unfallsituationen entstehen, so zum Beispiel für Fahrräder, die vom Gehweg auf die Straße ausweichen müssen. Die Haus und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, in eigener Initiative Rückschnitte vorzunehmen. Die Stadtverwaltung wird in den kommenden Wochen vermehrt Kontrollen durchführen.

 



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