Magdeburg.
In der Landeshauptstadt Magdeburg ist das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten. Solche Abfälle können kostenlos an den Deponien und Wertstoffhöfen der Stadt entsorgt werden. Ausnahmen vom Verbrennungsverbot müssen beim städtischen Umweltamt beantragt werden.
Bereits seit 2005 ist in der Landeshauptstadt das Verbrennen von Gartenabfällen tabu. Nicht kompostierbare Gartenabfälle nehmen die Deponie Hängelsberge und die Wertstoffhöfe des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes am Cracauer Anger und im Silberbergweg entgegen. Die Abgabe von bis zu 1 m³ Gartenabfällen ist für Magdeburger kostenlos.
Baum- und Strauchschnitt wird bei Bedarf vom Abfallwirtschaftsbetrieb direkt abgeholt. Dafür kann einmal jährlich die kostenlose Abfuhr von Sperrmüll durch eine kostenlose Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt ersetzt werden. Die Anmeldungen nimmt die Abfallberatung des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes unter der Rufnummer 540 46 66 entgegen.
Phytosanitär belastete Abfälle (Pflanzenreste mit Virus-, Bakterien- oder Pilzkrankheiten), die verbrannt werden müssen, um die Ausbreitung der Schädlinge zu verhindern, können in Folie verpackt in den Restabfallbehälter (Mülltonne) gegeben werden. Für größere Mengen kann man einen Restabfallsack beim Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb kaufen und diesen am Entsorgungstag gut verschlossen neben dem Müllbehälter bereitstellen.
In Ausnahmefällen bleibt auch das Verbrennen möglich. Dafür ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung, die die Untere Abfallbehörde im Umweltamt erteilt, erforderlich. Die Ausnahmegenehmigung wird erst nach Prüfung durch einen Fachberater, der die kranken Pflanzen begutachtet, erteilt. Bei Verstößen gegen das Verbrennungsverbot drohen Bußgelder.