10. Dezember 2007.
Fast jeder Unternehmer kauft Leistungen von Designern, Journalisten, Werbefachleuten oder anderen kreativen Köpfen ein. Leider sind viele Betriebe nicht ausreichend darüber informiert, dass sie als Verwerter einer schöpferischen Leistung verpflichtet sind, Künstlersozialabgabe zu zahlen. Auch viele Steuerberater versäumen es, ihre Kunden auf diese Pflicht hinzuweisen. Auf Einladung des Unternehmerinnennetzwerks Leer und des Arbeitskreises der Unternehmerfrauen im Handwerk e.V. informierten die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann und die Leiterin der Künstlersozialkasse (KSK) Sabine Schlüter über die Neuerungen im Künstlersozialversicherungsgesetz.
Grundsätzlich gilt: Wer regelmässig die Leistungen von selbständigen Künstlern und Publizisten gegen Zahlung von Entgelt in Anspruch nimmt, ist laut Gesetz verpflichtet, Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse zu zahlen. Wer das versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Pflicht der Unternehmer ist es, sich unaufgefordert bei der KSK zu melden. Ein Fragebogen zum Thema kann unter www.kuenstlersozialkasse.de ausgedruckt werden. Sollte die Abgabepflicht nachträglich festgestellt werden, muss das Unternehmen die fälligen Abgaben für die letzten vier Jahre nachzahlen.
Hintergrund dieser Regelung ist die Intention, Selbständige, die hauptberuflich künstlerisch tätig sind, sozial besser abzusichern. KSK-Leiterin Schlüter erläuterte anschaulich, dass so mancher Künstler, dessen Leistung vom Publikum plötzlich nicht mehr gefragt ist, finanziell abstürzt. Selbständige aus anderen Branchen seien sozial besser abgesichert, so die Fachfrau. Künstler, Verwerter und der Bund tragen in Form einer solidarischen Umlagefinanzierung gemeinsam die Verantwortung für die Sozial- und Altersversicherung der schöpferisch Tätigen.
Im Zug der 3. Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes wurde die Deutsche Rentenversicherung damit beauftragt, die abgabepflichtigen Unternehmen zu kontaktieren. Dank der auf diesem Weg erhalten Leistungen konnte die KSK die Künstlerabgabe bereits 2007 auf 5,1 % und mit Wirkung zum Januar 2008 auf 4,8 % senken.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Projektleitung Frauenförderung Birgit Ehring Tel.: 0491/99942317
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