Presseinformation

Nr. 398 Steinfurt, 19. Dezember 2007


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Neue Aufgaben für das Umweltamt des Kreises Steinfurt
Ab Januar zuständig für Bereiche des Immissionsschutzes

Kreis Steinfurt. Das neue Jahr bringt auch für das Umweltamt des Kreises Steinfurt neue Aufgaben.

 

Im Zusammenhang mit den aktuellen Reformen der Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen gibt es beim Immissionsschutz zum 1. Januar 2008 Änderungen. Durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes wird den Kreisen und kreisfreien Städten der Immissionsschutz als Aufgabe grundsätzlich übertragen. Damit ist der Kreis Steinfurt zukünftig als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig für nahezu alle Anlagen mit Umweltauswirkungen insbesondere in den Bereichen Luftverunreinigungen und Gerüche sowie Lärm und Erschütterungen.

 

Von besonderer Bedeutung ist dabei die Genehmigung und Überwachung einer großen Zahl von Anlagen, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Landwirtschaft (Tierhaltung), Nahrungsmittelverarbeitung, Energie einschließlich Biogasanlagen und Windkraftanlagen, aber auch weiterer Anlagen aus dem gewerblichen Bereich (z. B. Lackieranlagen).

 

Nur für störfallrelevante und besonders umweltbedeutsame Anlagen (z. B. Chemieanlagen, Kraftwerke und Zementwerke) bleibt die Bezirksregierung Münster zuständig.

 

Beim Umweltamt des Kreises Steinfurt wird zum 1. Januar das Sachgebiet „Immissionsschutz“ eingerichtet. Anträge und Anfragen können gerichtet werden an den Kreis Steinfurt, Umweltamt, Tecklenburger Straße 10, 48563 Steinfurt. Telefonisch ist das Sachgebiet „Immissionsschutz“ unter 02551/69-2511 zu erreichen, per Fax unter der Nummer 02551/69-12511.  E-Mails können gerichtet werden an das umweltamt.st@kreis-steinfurt.de.