Magdeburg.
Bis zum 1. März 2008 müssen Erziehungsberechtigte, deren Kinder zwischen dem 1. Juli 2002 und dem 30. Juni 2003 geboren sind, die Anmeldung in der zuständigen Grundschule des Schulbezirkes vornehmen. Dies gilt auch, wenn das Kind eine andere Grundschule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll. Ausnahmeanträge mit den entsprechenden Belegen sind ab Dezember 2008 über die zuständige Grundschule an das Landesverwaltungsamt, Referat Grundschulen, zu richten. Auf Antrag können auch Kinder eingeschult werden, die ein Jahr jünger sind.
Bei der Anmeldung zur Einschulung muss die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes bzw. das Familienstammbuch vorgelegt werden. Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter.
Vor der Aufnahme nimmt das Gesundheitsamt eine amtsärztliche Untersuchung vor. Gleichzeitig, spätestens bis 1. Februar 2009, sind die Anmeldungen zur Hortbetreuung gemäß § 16 Kinderförderungsgesetz LSA in dem für die Grundschule zuständigen Hort erforderlich.
Bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Schul- und Hortanmeldung stehen folgende Rufnummern der Stadtverwaltung zur Verfügung:
- Schulanmeldung: Fachbereich Schule und Sport, Tel. 540 3008 und 540 3014
- Hortanmeldung: Jugendamt, Tel. 540 3121 oder 540 3155.