Magdeburg.
Wie in der gesamten Bundesrepublik, so werden auch in Sachsen-Anhalt in den nächsten Monaten die Schöffen für die ordentlichen Gerichte gewählt, die ihre Ämter zu Beginn des Jahres 2009 aufnehmen sollen. Bewerbungen nimmt das Amt für Statistik ab sofort entgegen.
Das Schöffenamt ist eine wichtige Form der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsprechung in unserem Land. Die ehrenamtlichen Richter - die keine juristischen Fachkenntnisse besitzen müssen - nehmen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern an der Rechtsfindung teil.
Die Auswahl der Vorschläge für die Wahl der Schöffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Die Landeshauptstadt Magdeburg stellt die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für das Amtsgericht und das Landgericht Magdeburg auf. Die Kandidatinnnen und Kandidaten müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit bzw. der Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein.
Die Schöffen für die ordentlichen Gerichte sollen bis zum 01.01.2009 das 25. Lebensjahr erreicht haben. Das 70. Lebensjahr darf bis dahin nicht vollendet sein.
Bereitschaftserklärungen von Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die ein solches Ehrenamt ausüben möchten, werden ab sofort vom Amt für Statistik (Wahlamt) entgegengenommen. Das Amt befindet sich in der Julius-Bremer-Straße 10 in der 5. Etage. Es ist telefonisch unter 540 2285 und per Fax unter 540 2807 zu erreichen.