Magdeburg.
Das neue Unterhaltsrecht, das am 1. Januar 2008 in Kraft trat, verpflichtet den Arbeitsbereich Amtsbeistandschaften im Jugendamt, alle Aktenvorgänge zeitnah entsprechend der neuen Gesetzgebung zu bearbeiten. Das erfordert die Umrechnung aller vorhandenen vollstreckbaren Unterhaltstitel und die unverzügliche schriftliche Benachrichtigung an die Unterhaltsverpflichteten. Der Arbeitsumfang macht es erforderlich, für die Zeit vom 18.02. bis zum 22.02.2008 die entsprechenden Bereiche in den städtischen Sozialzentren für den Publikumsverkehr zu schließen.
Betroffen sind die Sozialzentren Nord Lübecker Str. 32
Mitte Katzensprung 2
Olvenstedt Bruno-Beye-Ring 50
Süd Liebknechtstr. 51
Südost Bertolt-Brecht-Str. 16
Für dringende vormundschaftliche Angelegenheiten steht das Sozialzentrum II im Katzensprung zur Verfügung.