Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 19. Februar 2008

Tag der offenen Tür informiert über Abitur nach der Berufsausbildung

Magdeburg.

 

Die Schule des Zweiten Bildungsweges bietet für das Schuljahr 2008/2009 jungen Erwachsenen erneut die Möglichkeit, sowohl am Kolleg als auch am Abendgymnasium das Abitur zu erwerben. Bewerbungsunterlagen dafür können bis zum 23. März 2008 eingereicht werden. Mehr Informationen über den zweiten Bildungsweg erhalten Interessenten am 1. März bei einem Tag der offenen Tür in der Brandenburger Straße 8.

 

Von 10 bis 12 Uhr steht die Schule des Zweiten Bildungsweges am 1. März allen Interessenten offen. Bewerber, die mindestens 19 Jahre alt sind, einen Realschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss erreicht haben und eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen oder eine dreijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen können, haben gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz am Abendgymnasium oder am Kolleg.

 

Der Erwerb des Abiturs am Kolleg erfolgt innerhalb einer dreijährigen Tagesausbildung und wird mit einem nicht rückzahlungspflichtigen Bafög gefördert. Eine berufliche Tätigkeit  während der Ausbildung wird nicht gewünscht.

 

Die Ausbildung am Abendgymnasium hingegen wird neben einer geregelten Berufstätigkeit am Abend absolviert. Bei Arbeitslosigkeit muss eine Bescheinigung von der Agentur für Arbeit vorgelegt werden. Nach drei Jahren erwerben die Teilnehmer die allgemeine Hochschulreife. Das in beiden Ausbildungsformen erworbene Abitur berechtigt zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten in Deutschland. Die Schule des Zweiten Bildungsweges ist die einzige Schule in der Region Magdeburg, die diese Ausbildung für junge Erwachsene anbietet.

 

Bewerbungen können bei der Schule des Zweiten Bildungsweges (Abendgymnasium – Kolleg), Brandenburger Straße 8, 39104 Magdeburg eingereicht werden.

Zu den Bewerbungsunterlagen gehören:

1.      ein formloser Bewerbungsantrag mit 3 Passbildern

2.      ein tabellarischer Lebenslauf

3.      ein Nachweis über den Wohnsitz

4.      eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Schulabschluss

5.      eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Berufsausbildung oder ein Nachweis über eine dreijährige geregelte Berufsstätigkeit

6.      ein Nachweis über die gegenwärtige Berufstätigkeit (nur erforderlich für Bewerber des Abendgymnasiums).

 

 




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