Skip navigation

Pressemitteilungen der Stadt Borken

Alle Meldungen | Medienarchiv | E-Mail Abo | Im Pressearchiv suchen

Stadt weist auf „gestalterische Problembereiche“ hin

Innenstadt von Borken und historischer Ortskern von Gemen betroffen

Borken - 28. Februar 2008. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, werden in den nächsten Tagen einige Borkener und auch Gemener Geschäftsleute bzw. Hauseigentümer von der Stadt Post bekommen. In dem Schreiben weist die Stadt auf die erweiterten bzw. geänderten „Gestaltungssatzungen“ für Borken und Gemen hin.

Wie bereits berichtet, hatte der Rat Ende Oktober letzten Jahres die Neufassungen der entsprechenden Satzungen für den Kern- und Randbereich der Borkener Innenstadt und für den historischen Ortskern von Gemen beschlossen. Vorrangiger Grund für diese Neureglungen war unter anderem die Vielzahl unterschiedlichster Werbeträger, die vermehrt das Erscheinungsbild im Stadtkern und in der Freiheit in Gemen beeinträchtigen. Die neuen Satzungen geben zum Beispiel vor, dass pro Geschäft nur noch eine transportable Werbetafel draußen vor der Ladentür erlaubt ist. Neu ist ebenso, dass „straßenüberspannende Werbetransparente“ und an der Fassade angebrachte Banner künftig nur ausnahmsweise, maximal zwei Wochen vor und nach besonderen Veranstaltungen, zulässig sind. Alle Änderungen seien im übrigen vorab mit Vertretern der Werbegemeinschaften und des Stadtmarketings abgestimmt worden.

Für den historischen Ortskern von Gemen gibt es zudem noch gestalterische Vorgaben zu Grundstückseinfassungen, zu baulichen Nebenanlagen wie Garagen und Carports, sowie zur Gestaltung von Zufahrten bzw. Stellplätzen. Diese zusätzlichen Regelungen seien erforderlich, so die Stadt in ihrem Infoschreiben, „da in jüngster Vergangenheit im historischen Ortskern von Gemen vermehrt ein gewisser Qualitätsverlust durch die Errichtung und Installation verschiedenster Gestaltungselemente (Zäune, Nebenanlagen, Werbeträger) zu bemängeln war. Da aber besonders das Erscheinungsbild des historischen Ortskerns in der Obersten und Niedersten Freiheit von Gemen von großer Bedeutung ist, hat sich die Stadt Borken entschlossen, nachdem der Satzungstext mit der Werbegemeinschaft und Vertretern des Heimatvereins einvernehmlich abgestimmt worden war, diese etwas strengeren Vorgaben zu diversen Gestaltungselementen zu erlassen.“

Den Empfängern der Schreiben wird gleichzeitig eine aktuelle Fassung des neuen Satzungstextes übermittelt mit der ausdrücklichen Bitte „...die darin enthaltenen Vorgaben entsprechend zu beachten. Besonders bitten wir Sie zu prüfen, ob die von Ihnen in letzter Zeit aufgestellten oder am Gebäude befestigten Werbeträgern mit diesem Satzungsziel konform gehen.“

Sollten im Einzelfall nicht erlaubte Werbeelemente oder sonstige Bauteile aufgestellt oder installiert worden sein, so räumt die Stadt eine „Schonfrist“ bis Ende März ein, diese Dinge entsprechend den Vorgaben der Satzung zu verändern.

Die Satzungen sind im Internet www.borken.de unter der Rubrik Rathaus, Ortsrecht zu finden. Für Fragen steht Fachabteilungsleiter Hubert Effkemann unter Telefon 939-137 zur Verfügung.

Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de


Stadt Borken ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

Kontakt

Stadt Borken
Büro des Bürgermeisters
- Pressestelle -
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Ansprechpartner:
Markus Lask
Leiter Büro des Bürgermeisters
Telefon: 02861/939-103
Telefax: 02861/939-253
E-Mail: pressestelle(at)borken.de

- - -

Besuchen Sie uns auch auf:

Facebook und Twitter: