Kreis Unna - Presse und Kommunikation

29. Februar 2008

Neues Zeitalter in der Zulassung

Elektronische Versicherungsbestätigung

Kreis Unna. Ein neues Zeitalter bei der Fahrzeugzulassung beginnt am 1. März. An diesem Stichtag startet bundesweit das neue elektronische Versicherungsbestätigungsverfahren.

Die elektronische Versicherungsbestätigungskarte löst die bekannte Versicherungsbestätigungskarte („Doppelkarte“) ab und macht die Zulassung eines Fahrzeuges ohne eine 7-stellige, sogenannte VB-Nummer, unmöglich. Die Zulassungsstellen haben bis Ende des Jahres Zeit, um auf das neue Verfahren umzustellen. „Der Kreis Unna will den Wechsel spätestens zum 1. Juni vollziehen“, so Karl-Theo Ashoff, zuständiger Sachgebietsleiter im Fachbereich Straßenverkehr.

Mit dem elektronischen Versicherungsbestätigungsverfahren (eVB) wird ein Datensatz mit den persönlichen Versicherungsnehmerdaten erstellt und zentral elektronisch hinterlegt. Als Kennzeichnung für „seinen“ Datensatz erhält der Versicherungsnehmer eine 7-stellige VB-Nummer. Sie dient bei der Fahrzeugzulassung als Nachweis über den vorläufigen Versicherungsschutz.

„Die Umstellung auf das neue Verfahren gilt für Standard-Kennzeichen, Saisonkennzeichen, für Kurzkennzeichen und für so genannte Oldtimerkennzeichen“, erläutert Ashoff. Der Datensatz wird mit der VB-Nummer von der Zulassungsstelle elektronisch abgerufen – die Zulassung kann erfolgen.

In der Übergangsphase händigen die Versicherer ihren Kunden neben der 7-stelligen VB-Nummer noch eine Versicherungsbestätigung in Papierform aus, bei dem die VB-Nummer im Feld „Versicherungsbestätigung Nr.“ eingedruckt ist. „Diese Versicherungsbestätigung in Papierform ist der Zulassungsbehörde in der Überganszeit weiterhin vorzulegen“, so Karl-Theo Ashoff weiter.

Der Fachmann weist außerdem darauf hin, dass der Versicherungsnehmer und der ggf. abweichende Halter bei Anforderung einer VB-Nummer feststehen müssen. „Eine nachträgliche Änderung ist nicht mehr möglich. Bei Änderungswünschen muss eine neue VB-Nummer beantragt werden“, unterstreicht Ashoff.

Die bisher auch noch gültigen Versicherungsbestätigungen nach Muster 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verlieren mit Ablauf des 31. März 2008 ihre Gültigkeit. Weitere Informationen gibt es im Internet beim Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) unter http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1.-1.594;crid;52.


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