Kreis Unna - Presse und Kommunikation

10. März 2008

Amtsapothekerin zu rezeptfreien Arzneien

Nebenwirkungen sind möglich

Kreis Unna. Auch rezeptfreie Arzneimittel, die im Rahmen der Selbstmedikation oder auf Empfehlung des Arztes gekauft werden, können Nebenwirkungen haben. Darauf weist die Amtsapothekerin des Kreises, Birgit Habbes, hin.

„Was die erwünschte Wirkung und was die unerwünschte Nebenwirkung ist, kann auch vom Einzelfall abhängen“, unterstreicht die Expertin und nennt als Beispiel Antihistaminika. „Einige dieser Wirkstoffe lindern Allergien und machen müde. Sie können deshalb als Mittel gegen Allergien und auch als Schlafmittel eingesetzt werden.“

Verschiedene rezeptfreie Arzneimittel beeinflussen die Blutgerinnung. Vor einem Zahnarztbesuch oder einer Operation sollten beispielsweise Vitamin E, Omega-3-Fettsäuren, Knoblauch, Ginkgo oder Acetylsalicylsäure (ASS) abgesetzt werden. Wenn der Patient mit blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln behandelt wird, z. B. weil er einen Herzinfarkt hatte, dann sollte er diese rezeptfreien Arz-neimittel meiden. Außerdem können rezeptfreie Arzneimittel bei längerfristiger Anwendung abhängig machen, zum Beispiel Schnupfen- oder Abführmittel.

Auch Heilpflanzen sind nicht immer frei von Neben- und Wechselwirkungen. Johanniskraut wirkt gegen depressive Verstimmungen. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen nicht, dass die Kombination mit der Antibabypille oder mit Psychopharmaka die Wirksamkeit dieser Arzneimittel beeinträchtigt“, erläutert Amtsapothekerin Birgit Habbes. Auch Mineralstoffe wie Kalzium, Zink, Selen oder Eisen vertragen sich nicht mit jedem Wirkstoff. „Um sich über mögliche Neben- und Wechselwirkungen zu informieren, sollte man auch rezeptfreie Arzneimittel in der Apotheke kaufen und beim Apotheker aktiv nachfragen“, rät die Amtsapothekerin.

Ob ein Arzneimittel verschreibungspflichtig ist oder nicht, entscheidet der Gesetzgeber. Generell sind alle neu zugelassenen Wirkstoffe in den ersten fünf Jahren verschreibungspflichtig. Bei schwerwiegenden Nebenwirkungen bleibt das Arzneimittel auch danach verschreibungspflichtig. „Umgekehrt können re-zeptfreie Arzneimittel wieder rezeptpflichtig werden, beispielsweise Appetitzügler wegen der Gefahr einer Suchtentwicklung“, so Amtsapothekerin Habbes.


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