Magdeburg.
Der Stadtrat wird voraussichtlich am 8. Mai 2008 über die Änderung der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr entscheiden. Die Verwaltung schlägt vor, die Entschädigungen zu erhöhen, um das zuverlässige Funktionieren der Gefahrenabwehr in Magdeburg auch künftig sicher zu stellen.
„Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren sind bei Gefahrensituationen engagiert und aufopferungsvoll zum Wohle der Stadt im Einsatz“, erklärt dazu Holger Platz, der als Beigeordneter für Kommunales, Umwellt und allgemeine Verwaltung auch für die Gefahrenabwehr zuständig ist. „Wir wollen dieses freiwillige Engagement, für das die Kameraden einen großen Teil ihrer Freizeit einsetzen, stärker würdigen und deshalb die Entschädigungsleistungen erhöhen.“
In Magdeburg gibt es derzeit elf Freiwillige Feuerwehren, die die Berufsfeuerwehr bei Einsätzen zur Brandbekämpfung und Gefahrenabwehr. „Dass die Feuerwehr bei Einsätzen schnell und erfolgreich agieren kann, haben wir auch dem Engagement dieser Frauen und Männer zu verdanken. Auf diese Einsatzbereitschaft sind wir auch in Zukunft angewiesen, um in Gefahrensituationen schnell und adäquat handeln zu können.“
Die Anpassung der Entschädigungssätze erfordert einen jährlichen Mehrbedarf von 15.076 Euro. Die Mittel werden als überplanmäßige Ausgabe bereitgestellt.
Sofern der Stadtrat dem Vorschlag der Verwaltung zustimmt, sollen die monatlichen Aufwandsentschädigungen wie folgt geändert werden (Beispiele):
· Für Ehrenbeamte der Freiwilligen Feuerwehr
Stadtwehrleiter: 125 Euro (bisher 103 Euro)
Ortswehrleiter: 75 Euro (bisher 52 Euro)
· Für ehrenamtlich tätige Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
Stadtjugendwart 75 Euro (statt 41 Euro)
Jugendfeuerwehrwart 50 Euro (statt 19 Euro)
Gerätewart 30 Euro (statt 20 Euro)
Stadt-Ausbildungsleiter 50 Euro (statt 41 Euro)
Außerdem sollen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr künftig pro abgeschlossener amtsärtzlicher Untersuchung 25 Euro und pro Arbeitsstunde im Brandsicherheitswachdienst 10 Euro Entschädigung erhalten. Beides wurde bislang nicht vergütet. Neu ist ebenfalls die Entschädigung der Arbeitsstunden als Ausbilder mit 2,50 Euro/Stunde, bislang wurden dafür pauschal 21 Euro pro Monat gezahlt.
In der Dienstberatung des Oberbürgermeisters wurde der Vorschlag zur Satzungsänderung bestätigt. die entsprechende Drucksache wird derzeit in den zuständigen Ausschüssen beraten und voraussichtlich im Mai dem Stadtrat zur Entscheidung vorliegen.