Landkreis Leer | Presseinformation

Pressemitteilung des Niedersächsischen Landkreistages:

Landkreistag: Gewerbliche Altpapiersammlungen können zu höheren Abfallgebühren führen – Es sollte immer nur einen Entsorger geben

15. April 2008. Mit Sorge sieht der Niedersächsische Landkreistag (NLT), die Interessenvertretung der 37 Landkreise und der Region Hannover, wie derzeit private gewerbliche Altpapiersammler in einem regelrechten Häuserkampf um das Altpapier versuchen, schnelle Gewinne zu erzielen. Ein Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren von Ende Januar 2008 hatte das „wilde“ Aufstellen von blauen Tonnen in Form der „Rosinenpickerei“ durch private gewinnorientierte Entsorgungsfirmen für zulässig erklärt. Der Umweltausschuss des NLT hat auf seiner Sitzung am Dienstag dieser Woche eine Änderung des Abfallrechts verlangt.

„Gewerblichen Altpapiersammlungen können den Bürgerinnen und Bürgern schaden, weil der damit erzielte Erlös in den kommunalen Gebührenhaushalten fehlt, um die Abfallgebühren niedrig zu halten. Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, ihr Altpapier weiterhin den kommunalen Entsorgern und deren Vertragspartnern zur Verfügung zu stellen. Dies ist wichtig für eine langfristige und stabile Sicherheit der Entsorgung“, fasste das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des NLT, Dr. Hubert Meyer, die Diskussionen des Ausschusses zusammen. Er wies darauf hin, dass es zumeist nicht um das Gegeneinander von kommunalen und privaten Entsorgungsunternehmen ginge: „Wir haben jetzt einen Häuserkampf um das Altpapier, bei dem oftmals private Unternehmen wegen eines kurzfristigen Gewinns andere Private durch das wilde Wegsammeln von Altpapier benachteiligen. Jedenfalls für die Unternehmen, mit denen die Kommune einen mehrjährigen Entsor-gungsvertrag geschlossen hat, muss dringend Rechtssicherheit gewährleistet werden: Bei der Altpapiersammlung darf es immer nur einen zuständigen Entsorger geben.“

Meyer betonte, Umweltminister Sander habe sich stets persönlich für niedrige Abfallgebühren und für Transparenz in der Abfallwirtschaft eingesetzt. Nun müsse der Umweltminister konsequent bleiben und eine Änderung des Abfallrechts auf Bundesebene befürworten, um weiter eine für alle Bürger bezahlbare und kommunal verantwortete Abfallbeseitigung zu gewährleisten.


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