Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 08. Mai 2008

Open-Air-Kalender 2008

Magdeburg.

 

2006 hatte der Stadtrat beschlossen, dass Open-Air-Veranstaltungen künftig zu Jahresbeginn bei der Stadtverwaltung angezeigt werden müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich Veranstaltungen nicht gegenseitig behindern und Anwohner nicht unzumutbar belästigt werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Anzeigen hat der städtische Fachbereich Bürgerservice und Ordnung jetzt den Open-Air-Veranstaltungskalender 2008 zusammengestellt.

 

Um die unterschiedlichen Interessen auszugleichen, darf bei  Open-Air-Veranstaltungen mit Musikaufführungen in der Nachtzeit  (nach 23:00 Uhr) ein bestimmter Lärmpegel nicht überschritten werden. Gewerblich tätige Veranstalter müssen die Einhaltung der Lärmwerte nachweisen, ihre Musikanlage durch einen staatlich bestellten Gutachter einpegeln und verplomben lassen.

 

Bei nicht gewerblich tätigen Veranstaltern, z.B. gemeinnützigen Vereinen, wird von diesen Beauflagungen abgesehen. Hier werden Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes die Veranstaltungen begleiten und Pegelmessungen vornehmen, um bei Überschreitung der Grenzwerte einzuschreiten.   

 

Um Planungssicherheit für Anwohner, Behörde und Veranstalter zu schaffen, legt der Fachbereich Bürgerservice und Ordnung die sogenannten „seltenen Störereignisse“ pro Einwirkungsgebiet vor Beginn der Open-Air-Saison fest. Dabei gilt der Grundsatz, dass pro Einwirkungsgebiet ein Open-Air mit lauter Musik maximal aller 14 Tage stattfinden soll. Die Verfahrensweise wird seit 2006 praktiziert und hat sich bewährt.

 

Für 2008 wurden 26 Veranstaltungen angemeldet (2007: 31 Anmeldungen), davon sind 11 Veranstaltungen mit einer Dauer über 3:00 Uhr hinaus.

 

Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Stadtordnung erwies sich die Zuordnung als unproblematisch,  da für kein einwirkungsgebiet die möglichen zehn „seltenen Störereignisse“ ausgeschöpft werden.

 

Insgesamt verteilen sich die sogenannten „seltenen Störereignisse“ gleichmäßig auf die Bereiche Innenstadt, Rotehornpark, Flughafen und Elbauenpark. Hier sind jeweils 5 bzw. 6 Veranstaltungen angemeldet, insgesamt wären 10 pro Saison zulässig.

 

 

 

Für die Studentenparty im Rotehornpark wurde wie bereits in den Vorjahren ausnahmsweise von den Vorgaben des Konzepts abgewichen, d.h. die Veranstaltung findet am Mittwoch statt und hält dadurch auch den 14-tägigen Rhythmus der seltenen Störereignisse nicht ein. Für diese Ausnahme sind jedoch nachvollziehbare Gründe vorhanden - viele Studenten sind am Wochenende nicht in Magdeburg und die Studentenparty ist fester Bestandteil der Magdeburger Studententage.

 

Da für kein Einwirkungsgebiet die zulässige Anzahl der seltenen Störereignisse  erreicht oder annähernd erreicht wird, können in diesem Jahr für alle mehrtägigen Veranstaltungen an den aufeinander folgenden Veranstaltungstagen Freitag, Samstag und Sonntag (z.B. Stadtfest) jeweils die 55 dB(A) in Anspruch genommen werden.

 

Für Veranstaltungen, die noch nachträglich angemeldet werden, z.B. Stadtfeste, sieht der Fachbereich Bürgerservice und Ordnung keine Probleme bei der Einordnung in den Open-Air-Kalender.

 

Die Veranstaltungen selbst werden regelmäßig vom Stadtordnungsdienst begleitet und überprüft. Im Allgemeinen werden die Vorgaben der Ordnungsverfügungen durch die Veranstalter akzeptiert und umgesetzt. Die Anzahl der Anwohnerbeschwerden ist deshalb in den letzten Jahren nach Einschätzung des Stadtordnungsdienstes zurückgegangen.

 

 

 

Alle Termine des Open-Air-Kalenders finden sie unter www.magdeburg.de.





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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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