Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 14. Mai 2008

„Warme Mahlzeit für Kinder in den Kindertagesstätten sichern“

Beate Bröcker zur Essensversorgung in Kindereinrichtungen

Magdeburg.

Im März hat das städtische Jugendamt die Qualität der Essensversorgung in den einzelnen Kindertageseinrichtungen analysiert. Jetzt liegen die Ergebnisse vor. Magdeburgs Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit Beate Bröcker zu den Schlussfolgerungen aus der Untersuchung: „Wir werden zusammen mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen künftig generell prüfen, warum  Kinder nicht an der Essensversorgung teilnehmen.“

 

Um die Essensversorgung aller Kinder zu gewährleisten, ist von Seiten der Träger und des Jugendamtes die Wahrnehmung der Verantwortung durch die Eltern zu stärken. Sind alle Anstrengungen zur Vermeidung der Sperrung des Essens durch den Anbieter aufgrund von zu hohen Schulden vergebens, sollen die Einrichtungen im Rahmen der Essensversorgung auch den Kontakt zum zuständigen Sozialarbeiter des Jugendamtes suchen. Angebote der Schuldnerberatung und -begleitung sollen unterbreitet werden. Das Jugendamt hätte einen weiteren Unterstützungsauftrag in Verbindung mit Hilfen zur Erziehung und der sich daraus ergebenden Begleitung der Familien.

 

„Bis die Schulden der Eltern getilgt sind, werden wir die Kinder in den Einrichtungen durch die Magdeburger Tafel versorgen“, sagt Magdeburgs Sozialbeigeordnete zu. „Dafür suchen wir Spender und Sponsoren, die die AQB als Betreiber der Magdeburger Tafel unterstützen.“

 

Der verständliche Wunsch,  Kindern eine vollwertige Ernährung, einschließlich des Mittagessens zukommen zu lassen ist vom Gesetzgeber in die Zuständigkeit der Eltern gestellt worden. Im § 17 Absatz 3 KiFöG LSA hat der Träger der Tageseinrichtungen auf Wunsch der Eltern die Bereitstellung einer kindgerechten Mittagsmahlzeit zu sichern. Eltern, die im Bezug der Sozialhilfe stehen, erhalten für die haushaltsangehörigen Kinder einen anteiligen Betrag der vom Bundesgesetzgeber festgelegt ist. Eine zusätzliche Förderung für die laufende Ernährung in Einrichtungen ist weder aus der Sozial- noch aus der  Jugendhilfe gesetzlich vorgesehen.

 

In den Magdeburger Kindertageseinrichtungen wurden im Januar 7.939 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut. Das sind  ca. 70 % der in Magdeburg lebenden Kinder in dieser Altersgruppe. In allen Kindertageseinrichtungen wird durch den Träger sowohl für halbtags als auch für ganztags betreute Kinder eine warme Mittagsmahlzeit angeboten. Zunehmend bieten die Träger auch eine Ganztagsverpflegung an.

 

 

Ergebnisse aus der Essenbefragung

Neun der befragten 24 Einrichtungen bieten eine Ganztagsverpflegung an. Der Preis für die Ganztagsversorgung liegt bei durchschnittlich 2,80 EUR. Der Preis für das Mittagessen liegt dabei durchschnittlich bei 1,65 EUR.

 

Es kommt vor, dass Kinder ohne Frühstücksversorgung in der Einrichtung sind: Von den 2.688 Kindern in den befragten Kitas wurden 23 Kinder benannt, bei denen dies ab und zu der Fall ist. Ein Kind wurde ermittelt, bei welchem das Frühstück regelmäßig fehlt.

 

Bei der Qualität der mitgegebenen Verpflegung sehen die Leiterinnen vor allem bei der Vesperversorgung Verbesserungsbedarf. Hier kommen eher Brotdosen mit wechselnden Inhalten (vollwertige Ernährung gemischt mit Süßspeisen und Fertigprodukten) mit Trend zu letzterem auf den Tisch.

 

Bei der Mittagsversorgung wurden während des Untersuchungszeitraumes 113 (ca. 5%) Kinder ermittelt, die das Angebot einer warmen Mahlzeit über den Essenanbieter nicht annehmen. Diese werden entweder mit einer Brotdose versorgt, sie werden von den Eltern abgeholt (Halbtagskinder, die vermutlich zu Hause versorgt werden) bzw. müssen aufgrund der Nichtteilnahme am Essen abgeholt werden. In diesen Fällen sorgt die Magdeburger Tafel bzw. die Einrichtung für die Verpflegung.

Bei den Gründen für eine Nichtteilnahme der Kinder an der warmen Mittagsmahlzeit werden v.a. finanzielle Gründe angegeben.

 

 

Essensversorgung für alle Kinder sichern

Eine generelle Übernahme der Kosten für die Verpflegung von Kindern in den Tageseinrichtungen ist durch die Stadt nicht leistbar. Grundsätzliche Lösung fordert die Beigeordnete bei Bund und Land ein. Hier scheint in den letzten Monaten bereits einiges in Bewegung gekommen zu sein. Die generelle Freistellung von den Kosten des letzten Kindergartenjahres und zusätzliche Sicherungen der Kindesbetreuung sind in der öffentlichen Diskussion des Bundes und Landes angekommen.

 

„In unseren Gesprächen haben auch die Leiterinnen der befragten Einrichtungen dafür plädiert, die Eltern nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen, sondern sie darin zu stärken.  Die Übernahme der Kosten durch die Stadt wäre eine freiwillige Leistung, die sich an den Möglichkeiten des Haushaltes ausrichten muss. Wenn 70% der Kinder von der finanziellen Beteiligung am Mittagessen freigestellt würden, wären das jährlich mehr als 1 Mio. € - das würde die Möglichkeiten des städtischen Haushaltes überfordern.

 

Um trotzdem die Essensversorgung aller Kinder zu gewährleisten, will das Jugendamt die Wahrnehmung der Verantwortung durch die Eltern stärken. Sind alle Anstrengungen zur Vermeidung der Sperrung des Essens durch den Anbieter aufgrund von zu hohen Schulden vergebens, sollen die Einrichtungen im Rahmen der Kindeswohlsicherung den Kontakt zum zuständigen Sozialarbeiter des Jugendamtes suchen, um eine Schuldnerberatung vermitteln zu lassen und im Rahmen der Hilfe zur Erziehung weitere Möglichkeiten der Begleitung der Familie zu prüfen.

Bis die Schulden der Eltern getilgt sind, können die Kinder in den Einrichtungen durch die Magdeburger Tafel versorgt werden. Dafür werden  Spender und Sponsoren gesucht, die die AQB als Betreiber der Magdeburger Tafel unterstützen.

 

Geldspenden von Sponsoren und Unterstützern können auf folgendes Konto eingezahlt werden: Kontonummer 36003727, BTZ 81053272 bei der Stadtsparkasse Magdeburg, Verwendungszweck: Kinderessen. Auf Wunsch stellt die AQB Spendenquittungen aus. Für Rückfragen steht Alexandra Rießler telefonisch unter 72 72 613 zur Verfügung. 

 

 

 

 

Hinweis für Journalisten:

Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie in der Stellungnahme S0079/08 und der Information I0140/08 im Ratsinformationssystem unter www.magdeburg.de.




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