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Leverkusen, 11. Juni 2008

Jagd und Recht im Städtischen Ballungsraum

 

Jagd- und Waffenrecht und die Umsetzung dieser Gesetze standen auf dem

Programm des ersten Leverkusener Jagdrechtsforums im Schloss-Morsbroich, zu

dem die Kreisjägerschaft Leverkusen und die Stadt gemeinsam eingeladen hatten.

Dienstagabend (10.6.) trafen sich Jagdrechtsexperten, Vertreter der

Stadtverwaltung und mehr als 100 Jäger, um aktuelle Fragen zu diskutieren.

Die Jagd in einem städtischen Ballungsraum wie Leverkusen unterliegt vielen

Beschränkungen und Pflichten, unter die besonders die Hege fällt. Bundes- und

Landesjagdgesetze fordern die Erhaltung eines dem landschaftlichen und

kulturellen Verhältnissen angepassten Wildbestandes.

 

Wo darf wie gejagt werden, wo darf geschossen werden, welche

Sicherungsauflagen sind zu beachten – alles dies müssen nicht nur Jäger sondern

auch die Mitarbeiter der Behörden wissen. Der vom Umweltamt ausgestellte

Jagdschein setze ein spezielles Wissen bei den Jägern voraus, sagte

Oberbürgermeister Ernst Küchler in seiner Begrüßungsrede. „In der Stadt

Leverkusen übernehmen 350 Jägerinnen und Jäger eine wichtige Funktion“, sagte

Küchler. Dies sei für Leverkusen sehr wichtig, denn die ehrenamtlich tätigen Jäger

trügen dazu bei, das notwendige Gleichgewicht zischen den Belangen von

Mensch und Natur herzustellen. Nachgewiesen werden die Kenntnisse durch eine

amtliche Prüfung. Einen Vorbereitungskurs, der zur Jägerprüfung – und damit zum

„grünen Abitur“, führt, bietet die Kreisjägerschaft wieder ab September an.

In den Fachvorträgen erläuterten die Jagdrechtsexperten Hans-Jürgen Thies

(Rechtsanwalt, Justitiar des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen) und Mark

Graf von Pückler (Verwaltungsrichter a.D., Karlsruhe) an Beispielen die komplexe

Jagd- und waffenrechtliche Problematik.



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