Darüber hinaus erfolgen folgende verkehrslenkenden bzw. –regelnden Maßnahmen / Regelungen:
è Der Busverkehr wird während der Veranstaltung von den verlegten Haltestellen durchgeführt.
Die Haltestellen der Busunternehmen, die sonst von der Osterstraße (Mittelmarkt) zwischen der Kreuzung Uffenstraße/Am Markt (Ostseite) und der Kreuzung Westerstraße/Am Markt (Westseite) aus abfahren, werden für die Dauer der Sperrung zur Norddeicher Straße (beim Gymnasium) und in die Klosterstraße verlegt.
è Der Taxenstand im Bereich des Torfmarktes bleibt bestehen.
è Weitere für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erforderliche Maßnahmen können jederzeit angeordnet werden.
Norden, den 12.06.2008,
Stadt Norden
Die Bürgermeisterin -Schlag -