22. September 2008. Wer auf Borkum einen privaten Bohrbrunnen anlegen will, braucht dafür eine Genehmigung. Darauf weist die Untere Wasserbehörde der Leeraner Kreisverwaltung hin. Die nach der Schutzgebietsverordnung des Borkumer Wasserwerks notwendige Ausnahmegenehmigung soll sicherstellen, dass das Borkumer Trinkwasser nicht durch eine unsachgemäße Abdichtung der Brunnenbohrung verunreinigt wird.
Wie die Kreisverwaltung dazu erklärt, ist eine Genehmigung immer nötig, wenn tiefer als drei Meter in die Erde gebohrt wird. Eine Ausnahmegenehmigung ist im Regelfall immer möglich, wenn eine zugelassene zertifizierte Bohrfirma beauftragt wird.
Die geplante Brunnenbohrung muss der Kreisverwaltung per Formular angezeigt werden. Der Vordruck kann telefonisch unter (04 91) 9 26 - 12 41 bei der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung angefordert oder unter www.landkreis-leer.de im Internet abgerufen werden (Bereich "Bauen und Umwelt"/Amt für Wasserwirtschaft/Grundwasser).
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer
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