Presseinformation

Nr. 351 Steinfurt, 22. September 2008


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Rechtsverbindliche E-Mails an den Kreis Steinfurt ab sofort möglich
Kreisverwaltung weitet das elektronische Dienstleistungsangebot aus

Kreis Steinfurt. Seit Jahren sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Steinfurt per E-Mail direkt erreichbar. Neuerdings können nun auch rechtsverbindliche E-Mails an den Kreis gesandt werden.

 

Rechtsverbindlichkeit tritt ein, wenn die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben ist. Die geforderte Unterschrift kann in einer E-Mail durch die sogenannte elektronische Signatur ersetzt werden. Diese elektronische Form entwickelt dabei die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform.

 

Ebenso können die Mitteilungen an die Kreisverwaltung zur Sicherung der Vertraulichkeit künftig verschlüsselt versandt werden. Dadurch ist ausgeschlossen, dass E-Mails mit schutzwürdigen Inhalten von Unbefugten mitgelesen oder unbemerkt manipuliert werden. Um die technischen Neuerungen umsetzen zu können, hat der Kreis Steinfurt eine Virtuelle Poststelle, kurz VPS, eingerichtet.

 

Landrat Thomas Kubendorff hebt die Bedeutung der neuen Form elektronischer Kommunikation hervor: „Mit der Virtuellen Poststelle des Kreises wird das Serviceangebot für unsere Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessert. Unsere Kunden können die Verwaltung ohne zeitliche und örtliche Verzögerung erreichen und dabei rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. Es ist ein weiterer Baustein moderner Verwaltung im Rahmen unserer E-Government-Aktivitäten.

 

Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit dem Kreis Steinfurt steht die zentrale E‑Mail-Adresse landrat@vps.kreis-steinfurt.de zur Verfügung. Um eine signierte E-Mail an diese Adresse versenden zu können, benötigt der Kunde eine „qualifizierte elektronische Signatur“, die auf einer Chipkarte gespeichert ist und über ein entsprechendes Kartenlesegerät genutzt wird. Diese Signaturen können bei Anbietern von Zertifizierungsdiensten, sogenannten „Trust Center“, beantragt werden. Der Kreis Steinfurt kann zurzeit Signaturen folgender Anbieter auf Echtheit und Gültigkeit prüfen: S-Trust, DATEV eG, D-Trust, TeleSec und TC TrustCenter.

 

Informationen zur Virtuellen Poststelle, zur elektronischen Signatur sowie zur Verschlüsselung sind im Internet unter www.kreis-steinfurt.de abrufbar.