Magdeburg.
Am 2. Oktober fand an der Städtischen Volkshochschule eine Veranstaltung zur Heimatgeschichte statt, die auf die europäischen Dimensionen des Magdeburger Rechts einging. Die Stadtführerin und Juristin Ursula Hartmann begleitete die Teilnehmer des Volkshochschulkurses durch mehrere Jahrhunderte Stadt- und Rechtsgeschichte.
Als Einstieg ins Thema wurde der Film „Das Magdeburger Recht“ vorgeführt, gedreht von Studenten der Hochschule Magdeburg-Stendal an verschiedenen ost-europäischen Orten. Experten aus den Städten Breslau, Kulm, Thorn, Budapest, Krakau, Vilnius, Minsk und Kiew erklärten im Film die Bedeutung des Magdeburger Rechts.
Im Anschluss an den Film sprach Ursula Hartman über die Wurzeln des Magdeburger Rechts. Als Ausgangspunkt wählte sie die Zeit von Erzbischof Wichmann. Dabei erläuterte sie Wichmanns Rolle bei der Gestaltung des Magdeburger Rechts. Er war ein „Rechtsetzender“, wie sich an den Stadtgründungen und auch an dem Stadtprivileg von 1188 erkennen lässt. Zum Beispiel gründete Wichmann im Jahre 1174 die Stadt Jüterbog nach dem Magdeburger Recht. Im Stadtrechtsprivileg von 1188 wurden die Freiheiten der Magdeburger Stadtbürger festgehalten.
Das Original dieser Urkunde ist leider verloren gegangen; man kann den Inhalt jedoch aus einer Rechtsmitteilung an die schlesische Stadt Goldberg (1211) rekonstruieren. Inhaltlich gesehen enthielt diese Urkunde zwar, wie Ursula Hartmann betonte, ein Privileg, nicht ein Gesetz. Doch war die Wirkung des Privilegs auf die Rechtssicherheit dank der „Verschriftlichung“ sehr ähnlich wie bei einer Kodifikation. Insoweit lässt sich die mittelalterliche Stadt als Rechtsstadt betrachten.
Danach kam die Referentin zur zentralen Frage, warum gerade das Magdeburger Recht eine so große Verbreitung im Osten Europas erreichte. Das Magdeburger Recht bedeutete vor allem eine Aufwertung der Städte, denn sie genossen nun das Recht zur Selbstverwaltung. Diese These begründete Ursula Hartmann mit vielen Beispielen aus den einzelnen Rechtsgebieten. Im Prozessrecht wurde zum Beispiel die Prozessgefahr abgeschafft. Diese Freiheit war eine wichtige Erleichterung für die Kaufleute. Im Strafrecht wurde die Sippenhaftung abgeschafft, und das Ehegüterrecht sorgte für mehr Freiraum für die Frau.
Als nächstes ging die Stadtführerin auf die Verbindung von Stadt und Land ein, was im Hinblick auf die regionale Rechtsgeschichte zum „Sachsenspiegel“ führte. Der „Sachsenspiegel“, aufgezeichnet zwischen 1220 und 1235, besteht aus zwei Teilen: Dem Land- und dem Lehnrecht. Es gibt von ihm 460 Handschriften und auch vier Bilderhandschriften. Zur Illustration des Textes dienten die Figuren, auf deren Handhaltung und Kopfbedeckung der Leser besonders achten sollte.
Die Bedeutung des sächsisch-magdeburgischen Rechts illustrierte die Stadtführerin mit einem Rechtsvergleich zwischen dem Sachsenspiegel und dem geltendem Recht. Dabei ging es unter anderem um die erbrechtliche Institution des „Dreißigsten“, also um die Verpflichtung des Erben, bestimmten Familienangehörigen des Erblassers in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt des Erbfalls Unterhalt zu gewähren – eine Regelung, die es früher im Sachsenspiegel gab und die jetzt im geltenden Recht verankert ist. Das Nachbarschaftsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt enthält weitere gut vorführbare Beispiele, wo das sächsisch-magdeburgische Recht fortlebt.
Das Magdeburger Recht war ein Schöffenrecht, das vom Magdeburger Schöffenstuhl gestaltet wurde. Durch diese Rechtsprechung blieb es elastisch und flexibel, denn die Fragen des Alltags konnten die Magdeburger Schöffen durch ihre langjährige Praxis lebensnah entscheiden. Der Schöffenstuhl verlor aber seine Bedeutung, nachdem sich Magdeburg der Reformation angeschlossen hatte. Die katholischen Fürsten untersagten danach den Städten ihrer Territorien, sich weiterhin an den Schöffenstuhl der nunmehr protestantischen Stadt Magdeburg zu wenden. Die Bedeutung des Schöffenstuhls endete gänzlich, als ein Stadtbrand ausbrach, verursacht durch die Besetzung Magdeburg mit kaiserlichen Truppen unter Tilly. Dabei ging das gesamte Archivmaterial verloren, und nur ein kleiner Teil des Materials, das von den früheren Empfängerstädten der Schöffensprüche gesammelt wurde, ist heutzutage im Magdeburger Stadtarchiv zu finden.
Dieses Material wurde inzwischen von der 2004 gegründeten „Forschungsstelle Magdeburger Recht“ gesichtet. Die Forschungsstelle wurde 2007 von der Sächsischen Akademie der Wissenschaften übernommen, wobei nun ein besonderes Augenmerk auf der europäischen Bedeutung des Magdeburger Rechts liegt. Auf diese Weise wird – wie auch der Kurs zum Magdeburger Recht an der Städtischen Volkshochschule zeigt – die Magdeburger Heimatgeschichte in eine europäische Dimension gestellt.