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Blauzungenkrankheit: Neuer Virustyp in den Niederlanden aufgetreten


Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen betroffen
29. Oktober 2008

Ein neuer Virustyp der Blauzungenkrankheit ist in der Region Overijssel im östlichen Teil der Niederlande an der Grenzezu Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen aufgetreten und führt zutierseuchenrechtlichen Vorsorgeentscheidungen und Beschränkungen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Tierseuche und für den Menschen völlig ungefährlich.

Am 24. Oktober 2008 ist in vier grenznahen Rinder haltenden Betrieben in den Niederlanden der Serotyp 6 durch das EU-Referenzlabor amtlich festgestellt worden. Dieser Typ wurde bislang nicht in Europa isoliert. Er kam bisher nur in Süd-Afrika und Zentral-Amerika vor. In Deutschland kommt seit 2006 der Serotyp 8 vor, gegen den in diesem Jahr mit einem neu entwickelten Impfstoff erfolgreich geimpft wurde. Diese Impfung schützt aber nicht gegen die jetzt in den Niederlanden festgestellte Variante.

Aufgrund der grenznahen Lage der Betriebe sind auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen von den durch EG-Recht vorgegeben Restriktionen betroffen. Das Niederländische Landwirtschaftsministerium hat Restriktionszonen für den Handel mit empfänglichen Tieren (Wiederkäuer) eingerichtet.

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben in gegenseitiger Absprache unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz drei Zonen eingerichtet, in denen bestimmte Überwachungsmaßnahmen und Verbringungsregelungen für empfängliche Tiere gelten.

Eine Übersicht der durch die kommunalen Veterinärbehörden in Form von Allgemeinverfügungen eingerichten und ortsüblich in der Presse bekannt gemachten Gebiete sowie die zu beachtenden Verbringungsbeschränkungen sind auf der Internetseite http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de unter dem Kapitel Blauzungenkrankheit eingestellt. Dort finden sich weitere Informationen zu dieser Krankheit und den rechtlichen Vorgaben. In Niedersachsen sind von den Restriktionszonen rund 17.900 Rinder, Schafe und Ziegen haltende Betriebe mit insgesamt etwa 1,36 Mio. Rindern, 83.000 Schafen und 4.500 Ziegen betroffen.

Im Einzelnen werden drei Zonen eingerichtet: eine 20km-, 50km- und 150km-Zone.

Der Landkreis Leer gehört komplett zur 150km-Zone. Für das Verbringen von Wiederkäuern aus der 150-km Zone in BTV6-freie Gebiete gelten dieAnforderungen der VO (EG) 1266/2007. Sowohl im innergemeinschaftlichen als insbesondere auch im Drittlandhandel aber auch im innerstaatlichen Handel ist mit erheblichen Problemen zu rechnen.

Für Schlachtwiederkäuer gilt nach der in diesem Rahmen vom Veterinäramt des Landkreises Leer erlassenen Allgemeinverfügung: Schlachten ist innerhalb der 150km-Zone oder auch in Schlachthöfen außerhalb dieser Zone möglich, wenn die Tiere klinisch gesund sind.

Das Verbringen von Zucht- und Nutzwiederkäuern aus der 150km-Zone hinaus ist unter Bedingungen möglich: Die Tiere müssen entweder 60 Tage unter Vektorschutz (Behandlung mit zugelassen Medikamenten gegen die krankheitsübertragenden Mücken) gehalten worden sein oder die Tiere wurden 28 Tage unter Vektorschutz gehalten und serologisch negativ getestet. Die dritte Möglichkeit ist, dass die Tiere 14 Tage unter Vektorschutz gehalten wurden und PCR-negativ getestet wurden.

In der 150km-Zone haben Wiederkäuer haltende Betriebe dem Veterinäramt umgehend die Anzahl der gehaltenen Wiederkäuer (aufgeteilt nach Rindern, Schafen und Ziegen) unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes sowie die Anzahl der verendeten oder erkrankten, insbesondere fieberhaft erkrankten Tiere anzuzeigen.

Weiterer Hintergrund:

Gegen den BTV6-Typ gibt es bisher in Europa keinen zugelassenen Impfstoff.

Da durch die Impfstoffe anderer Serotypen keine Kreuzimmunität entwickelt wird, muss mit einem spezifischen BTV6-Impfstoff geimpft werden. Der BTV8-Totimpfstoff wurde in der „Rekordzeit“ von ca. 6 Monaten entwickelt; bei ähnlichen Zeitabläufen dürfte ein BTV6-Totimpfstoff dann Mitte nächsten Jahres ausgeliefert werden, wobei die BTV8-Impfung dann bereits vor Weideaustrieb im Frühjahr 2009 erfolgt ist.

Nach Mitteilung des BMELV hat die EU-Kommission gestern in der Sondersitzung des Tiergesundheitsausschusses erklärt, dass es dem EU-Referenzlaboratorium für BT im Zusammenhang mit dem niederländischen BTV-6-Geschehen gelungen ist , diesen Virustyp zu isolieren. Weitere Untersuchungen ergeben haben, dass es sich bei dem isolierten Virus um ein Impfvirus handelt.

Danach ist davon auszugehen, dass das BTV6-Geschehen durch den illegalen Einsatz eines BTV-6-Impfstoffes hervorgerufen worden ist. Sofern es sich um einen illegal eingesetzten Lebendimpfstoff handelt, bleibt abzuklären ob dieser nicht ein zirkulierendes Infektionsgeschehen ausgelöst hat. In den betroffenen vier Rinderbeständen aus den Niederlanden soll es dem Vernehmen nach zu klinischen Erscheinungen gekommen sein. Weiterhin sollen diese Bestände keinen Kontakt zueinander haben.

In dieser Sitzung hat die KOM auch erklärt, dass sie die Aufrechterhaltung der Restriktions-Maßnahmen erwartet und die Lage und Maßnahmen am 11.11.2008 neu bewertet werden sollen. Das nationale BT-Referenzlabor hat gestern mitgeteilt, dass die in Deutschland eingesetzte Untersuchungsmethode (Pan-BTV-S5-PCR) sehr gut geeignet ist, um auch den in Holland aufgetretenen BTV-6-Stamm zu detektieren. Damit können zumindest vorgeschriebene Verbringungsuntersuchen durchgeführt werden.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Dieter Backer

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