Magdeburg.
Anlässlich des bevorstehenden Volkstrauertages (16.11.) und des Totensonntages (23.11.) weist die Stadtverwaltung auf folgende feiertagsrechtliche Vorgaben hin:
An diesen Tagen sind zusätzlich zu den allgemeinen Beschränkungen untersagt:
1. Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen,
2. öffentliche sportliche Veranstaltungen sowie
3. alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der Würdigung des Feiertages oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen.
Betroffen vom Schließungsgebot sind u. a. Diskotheken, Tanzgaststätten, Spielhallen, Videotheken, Bowlingcenter.