
Kreis Steinfurt/Rheine/Neuenkirchen. Die Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde – beabsichtigt, die Naturschutzgebietsverordnung „Wadelheim-Bentlage“ zu aktualisieren und neu auszuweisen.
Der Entwurf der aktualisierten Verordnung sowie die Kartenunterlagen liegen ab sofort bis zum 15. Dezember beim Umweltamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg, bei der Stadtverwaltung in Rheine und der Gemeindeverwaltung in Neuenkirchen zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und weitere Berechtigte Bedenken und Anregungen beim Kreis-Umweltamt vorbringen. Die öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt Nr. 38/2008 des Kreises Steinfurt vom 5. November 2008 bekannt gemacht worden (www.kreis-steinfurt.de/Verwaltung/Amtsblatt). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz. Weitere Informationen gibt es beim Umweltamt des Kreises Steinfurt, Telefon 05482/703343.