
Wie die Amtsapothekerin mitteilt, verbietet das Heilmittelwerberecht außerhalb der Fachkreise unter anderem die Werbung mit Krankengeschichten oder wissenschaftlichen Studien. Weitere Indizien für unseriöse Werbung oder fragwürdige Produkte seien auch Erfolgsgarantien, Erfahrungsberichte ausländischer "Experten" oder das Versprechen, besser als die Schulmedizin zu sein. Auch die Nennung bestimmter Pflanzen in redaktionellen Beiträgen könne unter Umständen eine versteckte Werbung sein.
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