Die Landeshauptstadt hat ihre Baumschutzsatzung grundlegend überarbeitet. Der Entwurf der neuen Satzung wurde Ende November in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters bestätigt und wird derzeit in den Fraktionen und Ausschüssen des Stadtrates beraten. Der Stadtrat entscheidet voraussichtlich am 22. Januar.
Für die Neufassung der Baumschutzsatzung wurden die veränderten landesrechtlichen Vorschriften und zahlreiche Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt. Auch Anfragen und Anträge aus dem Stadtrat fanden Eingang.
Neuerungen
Wesentliche Änderungen der Baumschutzsatzung betreffen das Schutzgut Baum selbst: In der Neufassung sind Nadelbäume mit Ausnahme der Eiben nicht mehr geschützt. Unbestritten gehen auch von Nadelbäumen Wohlfahrtswirkungen aus, auch sie sind landschaftsbildprägend. Jedoch wurden Nadelbäume häufig an ungeeigneten Standorten gepflanzt, so dass sie u. a. verstärkt windbruchanfällig sind. Deshalb soll den Eigentümern die volle Entscheidungsfreiheit bezüglich einer Fällung gegeben werden. „Eine wesentliche Minderung des Bestandes an Nadelbäumen infolge der Satzungsänderung ist aus unserer Sicht nicht zu befürchten, da Nadelbäume nach wie vor insbesondere von Privateigentümern bevorzugt neu gepflanzt werden“, erklärt dazu Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Holger Platz.
Straßenbäume erhalten künftig einen herausgehobenen Schutz bereits ab dem Zeitpunkt der Pflanzung. Damit wird ihrer großen Bedeutung für die Stadtökologie und das Ortsbild Rechnung getragen. Der Schutz von Großsträuchern und Klettergehölzen soll im Rahmen der Baumschutzsatzung künftig entfallen. Hierzu hat es in den letzten Jahren kaum Anträge gegeben.
Aufgrund geringer Erfolgschancen bei hohem finanziellen Aufwand wurde auch auf die Umpflanzung von Bäumen als Erhaltungsmaßnahme verzichtet.
Neu aufgenommen wurde eine Regelung zur flexiblen Handhabung von gestalterisch begründeten Zwischenbegrünungen auf Brachflächen. Darüber hinaus beinhaltet der Entwurf eine Privilegierung des Denkmalschutzes hinsichtlich der Entfernung von geschützten Bäumen, die die Bausubstanz historischer Gebäude und Einfriedungen unmittelbar gefährden.
Für Ersatzpflanzungen schlägt die Verwaltung mehr Flexibilität vor. Ersatzpflanzungen sind auch künftig die Regel, Ausnahmen können aber situationsangepasst eher ermöglicht werden. Für die Entfernung von Bäumen, die im Rahmen einer anerkannten Zwischenbegrünung von Brachflächen gepflanzt worden sind sowie für die Fällung von Bäumen, die die Bausubstanz denkmalgeschützter Bauten und Einfriedungen gefährden, soll künftig keine Ersatzpflanzung festgesetzt werden. Um Privateigentümern die Entscheidung hinsichtlich geeigneter Ersatzbäume zu erleichtern, hat das Umweltamt eine Empfehlungsliste in Magdeburg bewährter Baumarten zusammengestellt, die auch im Internetauftritt des Umweltamtes veröffentlicht wird.
Bei der Überarbeitung der Baumschutzsatzung hat die Landeshauptstadt Magdeburg die anerkannten Naturschutzverbände einbezogen. In Anbetracht der Bedeutung der Honigbienen für den Naturhaushalt wurde auch der Imkerverein Magdeburg und Umgebung e.V. beteiligt.
Der Stadtrat hatte in der Vergangenheit immer wieder gefordert, bei der Fällung von Bäumen rechtzeitig die Öffentlichkeit zu informieren. Das Umweltamt hat dazu ein Konzept zur Information der Öffentlichkeit erarbeitet, auf dessen Grundlage eine Verfügung des Oberbürgermeisters beschlossen werden soll. Stehen umfangreiche Baumfällungen im Rahmen kommunaler Maßnahmen bevor, sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt vorab über die Medien informiert werden. Anderen öffentlich-rechtlichen Bauträgern (Land Sachsen-Anhalt, Bund) sowie Privatleuten wird die Stadt künftig im Genehmigungsbescheid raten, im eigenen Interesse über geplante Baumfällungen zu informieren.
Der Entwurf der neuen Baumschutzsatzung wird derzeit in den Fraktionen des Stadtrates und den zuständigen politischen Gremien beraten. Sofern der Stadtrat die neue Baumschutzsatzung im Januar nächsten Jahres beschließt, wird sie nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.
Die Drucksache zur Satzung einschließlich der Anlagen (DS 0430/08) finden Sie im Ratsinformationssystem unter www.magdeburg.de