Landkreis Leer | Presseinformation

Siloplatten können nachträglich genehmigt werden

Kreis senkt Betrag für Ausgleichszahlung

12. Dezember 2008. Bis zum 31. März 2009 können Landwirte nachträglich noch bisher ungenehmigte gepflasterte Silageplatten genehmigen lassen. Um das Verfahren möglichst schnell und reibungslos abzuwickeln, bietet der Landkreis ein einfaches Genehmigungsverfahren an. Dabei kann, wenn aus betrieblichen Gründen keine naturschutzfachliche Kompensation möglich ist, der naturschutzfachliche Eingriff durch Geld ausgeglichen werden. Um eine möglichst hohe Antragszahl zu erreichen, hat die Kreisverwaltung den ursprünglich vorgesehenen Ausgleichsbetrag von 5 Euro je Quadratmeter Silageplatte jetzt auf 2,50 Euro abgesenkt. Das haben Landrat Bernhard Bramlage und Kreisrätin Jenny Daun dem Kreisausschuss als Ergebnis einer Überprüfung der Angelegenheit am Freitag mitgeteilt.

Formulare und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-leer.de) unter Bauen und Umwelt/Bauordnungsamt.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Dieter Backer


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