
Kreis Steinfurt. Für Geflügel im Kreis Steinfurt gilt als sofort wieder eine Stallpflicht. Diese Vorsichtsmaßnahme wird erlassen, weil im Landkreis Cloppenburg in mehreren Geflügelbetrieben die Vogelgrippe ausgebrochen ist. Die Ansteckungswege sind zurzeit noch ungeklärt.
Alles bisher im Freiland oder mit Auslauf ins Freiland gehaltene Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse usw.) muss ab sofort wieder in Ställen gehalten werden. Einzige Ausnahme ist die Haltung in Außenvolieren mit einem wasserdichten Dach und vogelsicheren Seitenabtrennungen.
Geflügelausstellungen, -börsen und –märkte dürfen vorerst bis zum 31. Januar 2009 nicht durchgeführt werden.
Bei dem Erreger der Vogelgrippe in Niedersachsen handelt es sich um ein niedrigpathogenes (gering krankmachendes), aviäres Influenzavirus vom Typ H5N3. Es besteht jedoch die Gefahr einer Weiterentwicklung des Virus’ in eine hochpathogene Form. „Bis die Infektionswege in Niedersachsen geklärt sind, muss alles getan werden, um die heimischen Geflügelhaltungen vor einer Infektion zu schützen“, so Dr. Christoph Brundiers, Leiter des Veterinäramtes des Kreises Steinfurt.
Die Maßnahmen dienen dem Schutz aller privaten und kommerziellen Geflügelhaltungen. Im Fall eines Ausbruchs der Vogelgrippe im Kreis Steinfurt könnte dies die Tötung von Hundertausenden Tieren bedeuten.
Gleiche Regelungen wie im Kreis Steinfurt gelten in den Regierungsbezirken Münster und Detmold.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes, Telefon 02551-69-2915 und 02551-69-2995 zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.kreis-steinfurt.de.