Pressemitteilung vom12. Januar 2009
Dr. Schlitzberger: „Geregeltes Verfahren für Beberbeck notwendig“ – Kreis bekräftigt seine Bedenken
Hofgeismar/Kreis Kassel.

„Auch wenn es den Hofgeismarer Bürgermeister bei der Investorensuche zu stören scheint, gelten auch für das geplante Ferienresort Beberbeck geregelte Verfahren, um negative Auswirkungen für Natur und Landschaft zu vermeiden“, stellt Landrat Dr. Udo Schlitzberger in einer Pressemitteilung fest. Deshalb sei der Hinweis darauf, dass noch eine Vielzahl von „Hausaufgaben bis zum Vorliegen einer Baugenehmigung“ für die Stadt und die handelnde Besitzgesellschaft zu erledigen sind, keine „mangelnde Unterstützung durch den Landkreis“, wie es der Hofgeismarer Bürgermeister beklagt, sondern „schlicht das Wahrnehmen von Verantwortung im Interesse der Bürger und der Natur im Landkreis Kassel und damit auch im Kreisteil Hofgeismar“, so der Landrat weiter. Es sei nicht zu verantworten, dass das Resort Beberbeck in Gefahr gerate, eine Investitionsruine zu werden, für die eine intakte Kulturlandschaft, bestehende Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale sowie die größte Staatsdomäne Hessens geopfert werden.

Es überschreite die Grenze zur Schönfärberei „erheblich“, wenn Bürgermeister Sattler wiederholt behauptet, dass an der Beberbecker Allee „kein Baum wegen der Resortanlage“ fallen müsse. Dr. Schlitzberger: „Alle bisher vorliegenden Unterlagen und die dazu ergangenen Einschätzungen der Fachbehörden belegen das Gegenteil“. Wenn die Stadt jetzt mitteilt, dass sie an Alternativkonzepten arbeitet, sei das der „Schritt in die richtige Richtung“. Allerdings hätte der Landkreis bereits in einem Vorgespräch im April 2008 seine Bedenken gegenüber der Stadt und der von der Besitzgesellschaft beauftragten Gutachter deutlich gemacht.

 

„Bis heute warten wir auf das Alternativkonzept – wir sind sehr gespannt, wie die Alternativen aussehen werden“, so der Landrat weiter.

 

Offen sei auch noch die Verlagerung der in Beberbeck vorhandenen Pflegeeinrichtung der Evangelischen Altenhilfe in Hofgeismar. Obwohl der Hofgeismarer Bürgermeister öffentlichkeitswirksam das Projekt Beberbeck forciert, gäbe es keine belastbaren Planungen für einen neuen Standort der Einrichtung.

 

Wenn die Stadt dem Landkreis „endlich“ überzeugende Argumente gegen die fachlichen Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde und des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen vorgelegt werden, „bin ich der letzte, der eine realistische und rechtlich vertretbare Lösung nicht befürwortet“, betont der Landrat. Er erinnert in diesem Zusammenhang an den Start des Projekts, bei dem der Kreis „und ich persönlich“ intensiv involviert waren und die erste Machbarkeitsstudie über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Region Kassel (WFG) mitfinanziert habe. Seitdem habe die Stadt und der Bürgermeister die Planungen für das Resort allein weiterentwickelt. „Unterstützung ist keine Einbahnstraße - dazu gehört eine vertrauensvolle Zusammenarbeit“, weist der Landrat auf kommunikative Versäumnisse hin. Ob es für die aktuellen Planungen einen belastbaren Business-Plan gibt, sei weder bei der WFG noch im Kreishaus bekannt.

 

Dr. Schlitzberger: „Die von mir erneut ins Spiel gebrachte kleinere Lösung, die ich bereits 1988 in Abstimmung mit dem damaligen hessischen Wirtschaftsminister Alfred Schmidt erstmals angeregt habe, erscheint mir eher realisierbar, als die jetzt geplante Dimension eines Mega-Resorts“. Die vom Hofgeismarer Bürgermeister immer wieder als zwingend vorgetragene Größe des Resorts mit über 6.000 Betten sei im Gegensatz zur Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2004, die noch von der Hälfte der Betten inklusive des Umfelds der Sababurg ausging, „nicht mit einem entsprechenden Gutachten belegt“, so Dr. Schlitzberger weiter. Zumindest den Gremien der Besitzgesellschaft müsste ein solches Gutachten vorliegen, um die Wirtschaftlichkeit der Planungen belegen zu können.

 

Zu potenziellen Geldgebern aus Dubai und den vom Hofgeismarer Bürgermeister erwähnten „Vorvertrag“ erinnert der Landrat an die von der Besitzgesellschaft im Dezember mitgeteilte Notwendigkeit einer europaweiten Ausschreibung für das Projekt. „Wie unter diesen Umständen vertragliche Vereinbarungen mit einem potenziellen Investor zustande kommen können, ist aus rechtlichen und sachlichen Gründen nicht nachvollziehbar“, bleibt Dr. Schlitzberger auch in dieser Hinsicht Realist.

 

Außerdem müsse noch geprüft werden, ob mögliche Investoren aus dem arabischen Raum mit den von der Landesregierung aufgestellten Bedingungen für die Infrastrukturhilfe vereinbar sind, so der Landrat abschließend.

 



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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