Pressemeldungen der Stadt Norden


Norden, 14. Januar 2009
Wegfall der Teilungsgenehmigung gemäß Niedersächsischer Bauordnung
Der Fachdienst Stadtplanung und Bauaufsicht informiert

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Modellkommunen-Gesetzes und anderer Gesetze am 11.12.2008 wurde u. a. auch der § 94 Niedersächsische Bauordnung (Teilungsgenehmigungen) komplett gestrichen. Das heißt, dass von diesem Tage an für Grundstücksteilungen, auch grundbuchliche Teilungen, keine Teilungsgenehmigungen mehr erforderlich sind.

 

Teilungsgenehmigungen bzw. Negativzeugnisse gemäß § 94 Niedersächsische Bauordnung können nicht mehr erteilt werden, da die Rechtsgrundlage hierfür entfallen ist. Bis zum 11.12.2008 eingegangene und noch nicht beschiedene Anträge werden mit einem entsprechenden Hinweis an die Antragsteller zurückzugeben.

 

Grundstücksteilungen müssen, auch wenn die Genehmigungspflicht entfallen ist, natürlich auch weiterhin dem öffentlichen Baurecht entsprechen.

 



Eine Information des Fachdienstes Stadtplanung und Bauaufsicht der Stadt Norden


Herausgeber:
Stadt Norden
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