Kreis Unna - Presse und Kommunikation

16. Januar 2009

Der Kreis Unna berät

Zeitbombe – Heizöltanks

Kreis Unna. (PK) Bei den Kontrollen von Heizöltanks hat der Kreis Unna im letzten Jahr bei über 70 % der geprüften Lagerbehälter technische Mängel an den Schutzvorkehrungen und bei rund 30 % die Nichtbeachtung gesetzlich vorgeschriebener Sachverständigenprüfungen festgestellt.

Heizöltankanlagen werden immer noch stiefmütterlich behandelt. Wer kontrolliert schon regelmäßig seinen Auffangraum auf Setzrisse in den Wänden des Gebäudes? Wem ist bekannt, dass Schäden, die durch auslaufendes Heizöl verursacht werden, nicht von der Gebäude – oder Hausratversicherung getragen, sondern nur von einer besonderen Ölschadenshaftpflichtversicherung übernommen werden?

Der Kreis Unna ist für die Kontrolle aller privaten Heizölbehälteranlagen im Kreisgebiet zuständig. Unterirdische Behälteranlagen und im Keller oder im Freien aufgestellte Tankanlagen mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Litern, in den Wasserschutzgebieten von Fröndenberg, Holzwickede, Unna und Schwerte sogar schon ab 5.000 l, müssen in regelmäßigen Zeitabständen von einem unabhängigen und zugelassenen Sachverständigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Dies ist vergleichbar mit der immer wiederkehrend erforderlichen TÜV Prüfung von Kraftfahrzeugen.

Kleinere oberirdische Tankanlagen unterliegen einer solchen Überprüfungspflicht zwar nicht, bergen aber trotzdem auch ein hohes Sicherheitsrisiko. Dies zeigen einige im vergangenen Jahr aufgetretene Schadensfälle.

Um solchen Umweltschäden vorzubeugen, bietet der Kreis Unna zu Fragen rund um den Heizölbehälter ein umfangreiches Beratungsangebot an. Unter Fon 02303 27-1769, 02303 27-2269 und 02303 27-2869 erhalten Interessierte kostenlos Auskünfte über zugelassene Sachverständigenorganisationen, können Ihnen Fragen zu technischen Anforderungen und gesetzlichen Prüfverpflichtungen beantwortet werden.

Außerdem bietet der Kreis Unna an, oberirdisch oder im Keller aufgestellte Tanklagen bis 10.000 l Rauminhalt, in den Wasserschutzgebieten bis 5.000 l, gegen Zahlung der gesetzlich festgelegten Mindestgebühr von 50 Euro auf wasserwirtschaftliche Sicherheitsvorgaben hin zu überprüfen.


Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de


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