Presseinformation

Nr. 011 Steinfurt, 16. Januar 2009


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90 Jahre Frauenwahlrecht
Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Steinfurt erinnert an den Gedenktag

Kreis Steinfurt. „Es war das Ergebnis eines jahrzehntelangen mühsamen Kampfes“ kommentiert Anni Lütke Brinkhaus, Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung Steinfurt, die Einführung des Frauenwahlrechts vor 90 Jahren.

Am 19. Januar 1919 durften Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen und gewählt werden. Etwa 17 Millionen Frauen und 15 Millionen Männer waren damals wahlberechtigt. Mit einer Wahlbeteiligung von 82,3 Prozent machten die Frauen von ihrem neuen Recht ebenso Gebrauch wie die Männer (82,4 Prozent) und stellten damit ihr politisches Interesse unter Beweis.

Die deutsche Schriftstellerin und Frauenrechtlerin Hedwig Dohm forderte bereits 1873 als eine der ersten das Wahlrecht für Frauen. Die meisten Frauen reklamierten damals Schwerpunkte wie eine bessere Schulbildung für Mädchen oder bessere Versorgung lediger Mütter.

Inzwischen ist Vieles in Bewegung gekommen, und die Stellung der Frau hat sich rechtlich und politisch deutlich verbessert. „Es gibt aber noch viel zu tun: gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und stärkere Repräsentanz in den politischen Gremien - von der Kommune bis hin zu Bundestag und Europaparlament“, mahnt die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Steinfurt.