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Leverkusen, 16. Januar 2009

Tierseuchenverfügung fordert von Jagdausübungsberechtigten Proben und die Anzeige von verendeten Wildschweinen

Im Rheinisch Bergischen Kreis ist bei einem Wildschwein Schweinepest festgestellt worden. Zur Erkennung der Schweinepest in Leverkusen hat der Fachbereich Veterinärmedizin am Freitag, 16. Januar, eine Allgemeinverfügung erlassen. die sich an alle Jagdausübungsberechtigten in Leverkusen richtet.

Danach sind von in Leverkusen erlegten Wildschweinen eine Blutprobe und ein Stück Milz oder Niere als Proben zu entnehmen und dem Veterinäramt der Stadt Leverkusen zusammen mit einem Begleitschein zuzuleiten. Ebenso sind In Leverkusen verendet aufgefundene Wildschweine dem Veterinäramt der Stadt Leverkusen unverzüglich anzuzeigen und nach näherer Anweisung zusammen mit einem Begleitschein dem Veterinäramt zuzuleiten. Der Vorsitzende der Kreisjägerschaft und Jagdausübungsberechtigte wurden, soweit bekannt, vom Fachbereich Veterinärmedizin unmittelbar informiert.

 



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