Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 22. Januar 2009

Deutliche Leistungsverbesserungen im Wohngeldrecht

Anträge müssen im Sozial- und Wohnungsamt eingereicht werden

Magdeburg.

 

Zum 1. Januar ist ein neues Wohngeldgesetz in Kraft getreten. Damit verbessern sich für viele Bezieher von Wohngeld die Leistungen, andere, die bisher keinen Anspruch hatten, könnten jetzt Wohngeld bekommen. „Voraussetzung für die Gewährung dieser Sozialleistung ist auf jeden Fall ein entsprechender Antrag, der an das Sozial- und Wohnungsamt gestellt werden muss“, erklärt dazu Magdeburgs Beigeordneter für Soziales, Jugend und Gesundheit, Hans-Werner Brüning.

 

„Für alle Haushalte, denen im Jahr 2008 bis in das Jahr 2009 hinein Wohngeld bewilligt wurde, wird ohne eine zusätzliche Antragstellung eine rückwirkende Leistungsprüfung nach den neuen rechtlichen Bestimmungen per Gesetz garantiert “, stellt der Sozialbeigeordnete klar. „Darüber hinaus rechnen wir mit vielen neuen Antragstellern.“ Das Amt ist dafür gut gerüstet: Die Wohngeldstelle wurde vorübergehend durch zusätzliche Mitarbeiter verstärkt.

 

Folgende Änderungen im Wohngeldgesetz bewirken eine deutliche Leistungsverbesserung: 

 

  1. Die Einführung eines Betrages für Heizkosten nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  2. der Wegfall der Baualtersklassen unter Zusammenfassung der Höchstbeträge für Miete und Belastung auf Neubauniveau    
  3. die Erhöhung dieser Höchstbeträge für Miete und Belastung um 10 %
  4. der Wechsel der Landeshauptstadt Magdeburg von der Mietenstufe II in die Stufe III
  5. die Erhöhung der Wohngeld-Tabellenwerte um 8 %.

 

Die Änderungen zu den Punkten 1 bis 4 führen ab Januar 2009 zu folgenden Miethöchstbeträgen, die bei der Gewährung von Wohngeld berücksichtigt werden :

                        bis 31.12.2008            ab 01.01.2009            Heizkosten-   

                        Miethöchstbetrag      Miethöchstbetrag      komponente

 

1 Person         170 € bis 280 €                       330 €                          24 €

2 Personen     225 € bis 345 €                       402 €                          31 €

3 Personen     270 € bis 410 €                       479 €                          37 €

4 Personen     315 € bis 475 €                       556 €                          43 €

 

 

Diese Änderungen bewirken eine Steigerung des durchschnittlichen Wohngeldes von 90 auf 150 Euro pro Monat. So kann im Vergleich eine Familie mit 2 Kindern ab Januar 2009 mit rund 80,00 Euro und ein Rentner mit rund 40,00 Euro mehr Wohngeld pro Monat rechnen.

 

Wohngeldanträge werden im Sozial- und Wohnungsamt ausgegeben und angenommen. Die Wohngeldstelle befindet sich im Wilhelm-Höpfner-Ring 4 und bietet folgende Sprechzeiten an:

                                                          

Montag:                                   9.00 Uhr-12.00 Uhr

Dienstag/Donnerstag:               9.00 Uhr-12.00 Uhr

                                               14.00 Uhr-15.30 Uhr

Freitag:                        9.00 Uhr-12.00Uhr

 

 

Darüber hinaus bieten auch die Bürgerbüros der Landeshauptsstadt die Ausgabe und Annahme von Wohngeldanträge zu ihren Öffnungszeiten an. Die Wohngeldanträge stehen außerdem als Download auf der Homepage der Landeshauptsstadt Magdeburg www.magdeburg.de zur Verfügung.                     

Für Rückfragen hat das Sozial- und Wohnungsamt eine Hotline eingerichtet. Unter den Rufnummern 540 66 94 und 540 66 95 stehen die Mitarbeiter für Anfragen zur Verfügung.

                       




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