Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 04. Februar 2009

Förderprogramm „Lokales Kapital“ neu aufgelegt – Chance für Existenzgründer

Anträge können ab sofort gestellt werden

Magdeburg.

Das Förderprogramm „Lokales Kapital“ startet in eine neue Runde. Anträge können ab sofort im Dezernat Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit der Landeshauptstadt gestellt werden. Bis zum 27. März müssen sie dort vorliegen.

 

Das Land Sachsen-Anhalt fördert als Beitrag zur Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie auf lokaler Ebene Initiativen zur Erschließung neuer Beschäftigungspotenziale für besondere Zielgruppen des Arbeitsmarktes. Die finanzielle Förderung richtet sich vorrangig an Existenzgründer und Arbeitssuchende. Magdeburgs Beigeordneter für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit Rainer Nitsche ruft dazu auf, die Förderung von  Projekten im sozialen, kulturellen, sportlichen und gewerblichen Bereich, im Umweltsektor sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen zu beantragen: „Wir denken vor allem an Menschen,  denen auf Grund von Vermittlungshemmnissen der Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert wird. Mit dem Förderprogramm haben wir guten Chancen, zu verhindern, dass diese Menschen vom gesellschaftlichen Ausschluss bedroht  oder betroffen sind.“

 

Mit dem Programm „Lokales Kapital“ können neue Beschäftigungspotenziale für spezielle Zielgruppen des Arbeitsmarktes erschlossen werden. Dabei sollen sowohl unmittelbar als auch mittelbar beschäftigungswirksame Maßnahmen und Kleinprojekte - „lokale Initiativen“ - unterstützt werden. Das Land Sachsen-Anhalt leistet mit diesem Förderprogramm einen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie auf lokaler Ebene.

 

Zielgruppen der Förderung sind:

- Langzeitarbeitslose

- arbeitslose Frauen

- ältere Arbeitslose

- Personen mit Behinderungen

- sozial benachteiligte Jugendliche

- Alleinerziehende

- Migrantinnen und Migranten

- Aussiedler/-innen

- suchtmittelabhängige Menschen

- Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer

- Wohnungslose            

 

 

 

Folgende Mindestvoraussetzungen müssen bei der Antragstellung erfüllt sein:

-         Antragsteller können natürliche Personen, d.h. Einzelpersonen und juristische Personen, d.h. Verbände, Vereine und Unternehmen  sein.

-         Die Fördersumme kann je Förderfall bis zu 10.000 EUR als nicht rückzahlbarer Zuschuss betragen. Förderfähig sind dabei ausschließlich Personal- und Sachausgaben.

-         Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, die nicht inhaltlich in sich geschlossen sind, die Finanzierung von Investitionen sowie die Inanspruchnahme weiterer EU-Mittel.

 

Anträge können ab sofort gestellt werden und müssen bis spätestens 27. März 2009 im Wirtschaftsdezernat der Landeshauptstadt Magdeburg vorliegen. Projektbeginn ist frühestens ab 1. Juni 2009 mit einer Laufzeit von maximal 24 Monaten.

 

Weitergehende Informationen zum Förderprogramm sind im Dezernat für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit, Julius-Bremer-Str. 10 über Wolfgang Kubisch, Tel.  540 2683, E-Mail: Wolfgang.Kubisch@ob.magdeburg.de sowie den ego.-Piloten der Landeshauptstadt Magdeburg, Jürgen Sack Tel. 540 2865, E-Mail: ego.pilot-md@magdeburg.de erhältlich.

 

 




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