Pressemitteilung vom09. Februar 2009
Positive Bilanz der Sozialen Wohnraumförderung
Hofgeismar/Kreis Kassel.

„Der Landkreis Kassel hat auch im vergangenen Jahr wieder sehr gut bei der Nutzung der Fördermöglichkeiten für den Neubau oder den Kauf einer gebrauchten Immobilie für den Eigenbedarf abgeschnitten“, stellt Landrat Dr. Udo Schlitzberger bei der Vorlage der Zahlen der Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises im Amt für den ländlichen Raum in Hofgeismar fest. 2008 konnten 59 Eigenheimprojekte mit einer Darlehenssumme von mehr als 4,7 Millionen Euro mit Mitteln der LTH Bank für Infrastruktur der Landesbank Hessen-Thüringen, die das Förderprogramm des Landes abwickelt, gefördert werden. Dr. Schlitzberger: „Diese Darlehenssumme bedeutet ein Investitionsvolumen von rund 11,4 Millionen Euro und stellt somit einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor für die Region dar“.

 

Von besonderer Bedeutung im Landkreis Kassel ist nach Ansicht des Landrats die Möglichkeit, den Ankauf gebrauchter Gebäude gefördert zu bekommen. „Auch ein Fachwerkbau kann so unter die Förderrichtlinien fallen und damit besteht eine gute Möglichkeit unsere Ortskerne lebendig zu halten“, weist Dr. Schlitzberger auf diese noch nicht überall bekannte Förderung hin.

 

Die zinsverbilligten Darlehen im Eigenheimbereich mit einem aktuellen Jahreszins von 2,9 % stellen, so der Landrat weiter, ein „insgesamt sehr günstiges Finanzierungsangebot für junge Familien“ dar. Das Angebot richtet sich besonders an Familien mit Kindern, die Wohneigentum zu einer tragfähigen finanziellen Belastung erwerben wollen. Die Darlehen sind eine zinsgünstige Ergänzung zu den Hypotheken der Banken und Sparkassen und mit den Energiespar-Paketen der Kreditanstalt für Wiederaufbau kombinierbar.

Voraussetzung für die Bereitstellung des Landesdarlehens sei, dass beim Hauskauf noch kein Kaufvertrag geschlossen wurde oder, wenn selbst gebaut wird, mit dem Bau noch nicht begonnen wurde, erläutert Gabriela Vomund, die zuständige Mitarbeiterin der Wohnungsbauförderungsstelle. Außerdem muss das Einkommen der Antragsteller innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen.

 

Auf Fragen zu den Rahmenbedingungen für die Soziale Wohnraumförderung freut sich Gabriela Vomund, die unter der Telefonnummer 0 56 71/80 01-24 12 in der Manteuffel-Anlage 5 in Hofgeismar zu erreichen ist.

 

 

Hintergrund:

Das Land Hessen fördert den Neubau, den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem Darlehen. Der Höchstbetrag des Darlehens liegt bei 80.000 € bzw. 50 % der Gesamtkosten, höchstens aber 100.000 €, bei einem Bestandserwerb. Der Zinssatz liegt aktuell etwa bei 2,9 % und ist 10 Jahre festgeschrieben.

Bevorzugt berücksichtigt werden Familien und andere Haushalte mit Kindern:

 

1.    sofern die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden,

2.    15 % der Gesamtkosten sollen als Eigenleistung erbracht werden. Geldmittel sind dabei mindestens in Höhe von 10% der Gesamtkosten nachzuweisen, sowie

3.    die Wohnflächengrenzen (Einfamilienhaus 150 m²) nicht überschritten werden.

 

Förderungsmittel können nur bewilligt werden, wenn nach Abzug aller Verpflichtungen noch genügend verfügbares Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts verbleibt. Die Belastung darf 25 % des Gesamteinkommens nicht unterschreiten.

 



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
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