Presseinformation

Nr. 39 Steinfurt, 10. Februar 2009


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Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit
Rinder, Schafe und Ziegen müssen bis Mitte April geimpft werden

Kreis Steinfurt. Rund 45.000 Rinder, 10.000 Schafe und 1.000 Ziegen müssen jetzt im Kreisgebiet gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden, teilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt mit. Bis zum Weideaustrieb Mitte April soll die Impfkampagne abgeschlossen sein, damit die Tiere nicht erneut für die Impfung eingefangen werden brauchen. Ab diesem Zeitpunkt ist auch mit einem vermehrten Auftreten von Mücken zu rechnen, die Überträger der Krankheit sind. Momentan gibt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt den Impfstoff an die Tierärzte im Kreis Steinfurt aus.

Laut Tierseuchenverfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt vom 9. Februar, die sich an die Halter von Schafen, Ziegen und Rindern richtet, sind alle impffähigen Tiere mit dem erforderlichen Mindestalter bis zum 15. April gegen die Blauzungenkrankheit impfen oder nachimpfen zu lassen. Nachwachsende Tiere müssen geimpft werden, sobald sie das impffähige Alter erreicht haben, um sie gegen die Übertragung der Krankheit besonders im Spätsommer zu schützen.

„Im letzten Jahr diente die Impfung vornehmlich der Abwendung von Schäden in Milchvieh- und Schafhaltungen. Daher war die Impfung in Mutterkuh- und Ammenhaltungen in 2008 freiwillig“, so Dr. Andreas Raaz, Leiter des Sachgebiets Veterinärwesen beim Kreis Steinfurt. „In diesem Jahr geht es darum, durch eine dichte Impfdecke den Erreger der Blauzungenkrankheit weiter zurückzudrängen“, erklärt der Amtsveterinär. Aus diesem Grund ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit in Mutterkuh- und Ammenhaltungen in diesem Jahr verpflichtend.

Lediglich Mastrinder, die ausschließlich in Ställen gehalten werden, sind von der Impfverpflichtung ausgenommen.

Trotz des hohen organisatorischen Aufwandes bei den Tierhaltern und den praktizierenden Tierärzten geht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt von einem ähnlich reibungslosen Verlauf der Impfaktion wie im vergangenen Jahr aus.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sind beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Telefon 02551-692915, oder unter www.kreis-steinfurt.de (Rubrik Gesundheit und Ordnung) erhältlich. Die Tierseuchenverfügung vom 9. Februar ist im Amtsblatt Nummer 4 auf der Internetseite des Kreises Steinfurt (Rubrik Politik und Verwaltung) abrufbar.