![]() |
||
Hamm, 20. Februar 2009 Neuer Termin für die Kommunalwahl ist am 30. AugustOberbürgermeister begrüßt schnelle Entscheidung der Landesregierung Hamm. „Jetzt wissen wir wenigstens woran wir sind.“, so Hamms Oberbürgermeister Hunsteger-Petermann zum Urteilsspruch des Verfassungsgerichts Münster, der das Vorziehen der Kommunalwahl um vier Monate auf den Termin der Europawahl für nicht zulässig erklärte. Positiv sei, dass das Gericht die Zusammenlegung der beiden Wahlen, wie sie das neue Wahlgesetz vorsieht, nicht grundsätzlich beanstandet hat. Hunsteger-Petermann, zugleich auch Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU NRW, begrüßt ausdrücklich den neuen Wahltermin am 30. August, den Innenminister Dr. Ingo Wolf bereits wenige Stunden nach dem Urteilsspruch bekannt gab. „Die Kommunalpolitik hat Verfassungsrang in diesem Land und damit Anspruch, auch in Ihrer Eigenständigkeit wahrgenommen zu werden. Sonst geht es darum wer in Deutschland Bundeskanzler wird – Frau Merkel oder Herr Steinmeyer. Die Entscheidung für den Bürgermeister oder den Ratskandidaten spielt dann kaum eine Rolle“, so der Hammer Oberbürgermeister. Deshalb wäre eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September ein völlig falsches Signal. Die Bundestagswahl würde alles andere überlagern. Wenig Verständnis äußerte der Hammer Rathauschef für den Versuch Kostenargumente gegen einen eigenständigen Wahltermin ins Feld zu führen. „Demokratie kostet nun mal Geld.“ Hunsteger-Petermann stellt klar, dass der zusätzliche Wahltermin in Hamm deutlich weniger als 50.000 Euro kosten wird. |
Herausgeber: Pressestelle der Stadt Hamm Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm Fon: 02381/17-3512 Fax: 02381/172974 E-Mail: [info@hamm.de] WWW: [http://www.hamm.de] |
|
|
Die Pressestelle "Stadt Hamm" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren. | ![]() |
|