Magdeburg.
Zum bevorstehenden Osterfest planen viele Vereine und Gaststättenbetreiber, aber auch Privatpersonen in diesem Jahr das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers. Verbrannt werden darf dabei nur trockenes und unbehandeltes Holz. „Alles andere ist tabu!“ stellt Magdeburgs Ordnungsbeigeordneter Holger Platz klar. „Verstöße werden wir in diesem Jahr unnachgiebig und konsequent ahnden.“
Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.
Vereine, Freiwillige Feuerwehren oder Gaststättenbetreiber, die zu den Ostertagen ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen dies im städtischen Ordnungsamt genehmigen lassen. Entsprechende Anfragen nimmt Frau Delius telefonisch unter 540 20 53 entgegen. Das Ordnungsamt wird die Brauchtumsfeuer im Vorfeld überprüfen und genehmigen.
„Auch auf Privatgrundstücken darf grundsätzlich nur trockenes und unbehandeltes Holz verbrannt werden“, stellt Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Holger Platz klar. „Das Verbrennen von Gartenabfällen ist in Magdeburg während des gesamten Jahres verboten. Das gilt auch an den Ostertagen!“
In den vergangenen Jahren wurde offenbar von einigen Magdeburgern versucht, dieses Verbot durch ein privates Brauchtumsfeuer zu umgehen. Dabei entstanden insbesondere 2008 durch das überdurchschnittlich feuchte Frühjahr und den frühen Termin der Osterfeiertage teilweise erhebliche Rauchbelästigungen. „Wer feuchtes Holz oder gar Grünabfälle verbrennt, verstößt nicht nur gegen das geltende Verbot, sondern handelt zudem rücksichtslos gegenüber Nachbarn und Mitbürgern“, so Magdeburgs Ordnungsbeigeordneter. „ Die Stadt wird deshalb die Feuer zu Ostern verstärkt kontrollieren und Verstöße gegen das illegale Verbrennen von Gartenabfällen konsequent ahnden.“
Mit dem Stadtverband der Kleingärtner gibt es eine Vereinbarung, dass Brauchtumsfeuer in den Gartenanlagen nur zentral und nicht in den einzelnen Gärten abgebrannt werden. Die Vorstände der einzelnen Spartenvereine sorgen dafür, dass nur trockenes, unbehandeltes Holz verbrannt wird.
Verstöße gegen das Verbot zum Verbrennen von Abfällen können mit einem Bußgeld ab 150 € geahndet werden, bei erheblicher Rauchentwicklung auch deutlich höher ausfallen. Werden zudem andere illegale Abfälle wie z.B. Autoreifen verbrannt, können Bußgelder in Höhe von 1.000 € und mehr verhängt bzw. Strafverfahren eingeleitet werden. Muss die Feuerwehr Löscharbeiten durchführen, kommen noch erhebliche Einsatzkosten hinzu.
Wer sich Ärger mit Nachbarn wegen Rauchbelästigung ersparen will, sollte eines der zahlreichen öffentlichen Brauchtumsfeuer besuchen. Vor allem am Gründonnerstag und Ostersamstag finden in vielen Stadtteilen öffentliche Osterfeuer statt. Sie werden organisiert von den Freiwilligen Feuerwehren, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Stadtteilzentren, Vereinen oder Gastonomen. „Durch die Kontrollen im Vorfeld ist hier dafür gesorgt, dass keine gesundheitsgefährdenden Stoffe verbrannt werden und die Sicherheit der Besucher gewährleistet ist“, so Holger Platz.
Magdeburgs Beigeordneter weist in diesem Zusammenhang zudem nochmals auf die verschiedenen Möglichkeiten, Gartenabfälle kostenlos zu entsorgen hin: Nicht kompostierbare Gartenabfälle nehmen die Deponie Hängelsberge und die Wertstoffhöfe des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes am Cracauer Anger und im Silberbergweg entgegen. Die Abgabe von bis zu 1 m³ Gartenabfällen ist für Magdeburger kostenlos.
Baum- und Strauchschnitt wird bei Bedarf vom Abfallwirtschaftsbetrieb direkt abgeholt. Dafür kann einmal jährlich die kostenlose Abfuhr von Sperrmüll durch eine kostenlose Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt ersetzt werden. Anmeldungen nimmt die Abfallberatung des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes unter der Rufnummer 540 46 66 entgegen.
Phytosanitär belastete Abfälle (Pflanzenreste mit Virus-, Bakterien- oder Pilzkrankheiten), können in Folie verpackt in die Mülltonne gegeben werden. Für größere Mengen kann man einen Restabfallsack beim Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb kaufen und diesen am Entsorgungstag gut verschlossen neben dem Müllbehälter bereitstellen.
Im Rahmen der aktuellen Frühjahrsputzaktion „Magdeburg putzt sich“, die noch bis zum 25. April läuft, stellt der Abfallwirtschaftsbetrieb außerdem für Gartensparten und Bürgerinitiativen kostenlos Container zur Verfügung. Telefonische Auskünfte dazu erteilt der Betrieb unter 540 47 00.