Pressemitteilung vom30. März 2009
Kommunalaufsicht rät Stadt zur Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung

Hofgeismar. Die Kommunalaufsicht beim Landkreis Kassel hat die Stadt Hofgeismar schriftlich darauf hingewiesen, dass die Beschlüsse über die für das Konjunkturpaket II geplanten Maßnahmen der Stadt in der Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen haben. „Durch einen Zeitungsbericht über eine Sitzung der Hofgeismarer Stadtverordnetenversammlung wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass die Mehrheit der Stadtverordneten einen Antrag auf Behandlung der Anmeldeliste für das Konjunkturpaket II in der Versammlung abgelehnt hat“, informiert Kreispressesprecher Harald Kühlborn. Somit würde allein der Magistrat der Stadt Hofgeismar über die anzumeldenden Projekte entscheiden. Diese Vorgehensweise würde gegen die Vorschriften des im Hessischen Landtag beschlossenen Gesetzes über die Anwendung kommunalrechtlicher Vorschriften bei der Umsetzung des Hessischen Sonderinvestitionsprogrammgesetzes verstoßen, so Kühlborn weiter. Dort sei klar geregelt, dass die Stadtverordnetenversammlung über die Ausgabeermächtigungen im Rahmen des Konjunkturpakets II beschließt, soweit es sich nicht um kleinere Maßnahmen an Schulen handelt.

 

Kühlborn: „Um Nachteile für die Stadt bei der Projektanmeldung zu vermeiden, haben wir die Stadt Hofgeismar daher darum gebeten, ihre Verfahrensweise im Zusammenhang mit den für eine Anmeldung vorgesehenen Maßnahmen näher zu erläutern“.

Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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