Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 06. April 2009

Open-Air-Kalender 2009

Magdeburg.

 

2006 hatte der Stadtrat beschlossen, dass Open-Air-Veranstaltungen künftig zu Jahresbeginn bei der Stadtverwaltung angezeigt werden müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich Veranstaltungen nicht gegenseitig behindern und Anwohner nicht unzumutbar belästigt werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Anzeigen hat der städtische Fachbereich Bürgerservice und Ordnung jetzt den Open-Air-Veranstaltungskalender 2009 zusammengestellt.

 

Um die unterschiedlichen Interessen auszugleichen, darf bei Open-Air-Veranstaltungen mit Musikaufführungen in der Nachtzeit  (nach 23:00 Uhr) ein bestimmter Lärmpegel nicht überschritten werden. Gewerblich tätige Veranstalter müssen die Einhaltung der Lärmwerte nachweisen, ihre Musikanlage durch einen staatlich bestellten Gutachter einpegeln und verplomben lassen.

 

Bei nicht gewerblich tätigen Veranstaltern, z.B. gemeinnützigen Vereinen, wird von diesen Beauflagungen abgesehen. Hier werden Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes die Veranstaltungen begleiten und Pegelmessungen vornehmen, um bei Überschreitung der Grenzwerte einzuschreiten.   

 

Um Planungssicherheit für Anwohner, Behörde und Veranstalter zu schaffen, legt das Ordnungsamt jährlich die sogenannten „seltenen Störereignisse“ pro Einwirkungsgebiet vor Beginn der Open-Air-Saison fest. Dabei gilt der Grundsatz, dass pro Einwirkungsgebiet ein Open-Air mit lauter Musik maximal aller 14 Tage stattfinden soll. Die Verfahrensweise wird seit 2006 praktiziert und hat sich bewährt.

 

Die Zahl der gemeldeten Open-Air-Veranstaltungen ist seit Jahren konstant.

Für 2009 wurden 32 Veranstaltungen angemeldet (2008: 26 Anmeldungen), davon sind 17 Veranstaltungen mit einer Dauer über 3:00 Uhr hinaus.

 

Unter Berücksichtigung der Vorgaben erwies sich die Zuordnung der Veranstaltungen als unproblematisch, da für kein Einwirkungsgebiet die möglichen zehn „seltenen Störereignisse“ ausgeschöpft werden.

 

Insgesamt verteilen sich die sogenannten „seltenen Störereignisse“ gleichmäßig auf die Bereiche Innenstadt, Rotehornpark und Elbauenpark. Die Veranstaltungen im Bereich Hammersteinweg, werden nicht als „seltene Störereignisse“ eingestuft, da sie die 14-tägigen Rhythmus nicht einhalten. Sie müssen daher mit einem dB(A)-Wert von 45 durchgeführt werden. Für fast alle übrigen angemeldeten Veranstaltungen können 55 dB(A) zur Anwendung kommen.

 

Für die Studentenparty im Rotehornpark wurde - wie bereits in den letzten beiden Jahren - ausnahmsweise von den Vorgaben abgewichen, das heißt, die Veranstaltung findet am Mittwoch statt und hält dadurch den 14-tägigen Rhythmus nicht ein. Für diese Ausnahme gibt es nachvollziehbare Gründe: Die Studentenparty ist fester Bestandteil der Magdeburger Studententage und somit zeitlich nicht verschiebbar. Außerdem sind viele Studenten am Wochenende nicht in Magdeburg.

 

Da derzeit für kein Einwirkungsgebiet die zulässige Anzahl der seltenen Störereignisse (10)  erreicht oder annähernd erreicht wird, können auch in diesem Jahr für alle mehrtägigen Veranstaltungen an den aufeinander folgenden Veranstaltungstagen Freitag, Samstag bzw. Sonntag (z.B. Stadtfest) jeweils die 55 dB(A) in Anspruch genommen werden.

 

Für Veranstaltungen, die noch nachträglich angemeldet werden, z.B. Stadtfeste, sieht der Fachbereich Bürgerservice und Ordnung keine Probleme bei der Einordnung in den Open-Air-Kalender.

 

Die Praxis, einen Open-Air-Kalender zu erstellen, hat sich nach Auffassung des Ordnungsamtes bewährt. Mittlerweile existiert ein fester Stamm von Veranstaltern, die die Regelungen kennen und beachten. Zwangsgelder zur Durchsetzung der Ordnungsverfügungen mussten im vergangenen Jahr nicht verhängt werden.

 

Die Veranstaltungen selbst werden regelmäßig vom Stadtordnungsdienst begleitet und überprüft. Im Allgemeinen werden die Vorgaben der Ordnungsverfügungen durch die Veranstalter akzeptiert und umgesetzt.

 

 

Alle Termine des Open-Air-Kalenders finden Sie unter www.magdeburg.de.

 


 




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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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