Magdeburg.
Zum Osterfest planen viele Vereine und Gaststättenbetreiber auch in diesem Jahr das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers. Mehr als 40 öffentliche Osterfeuer sind bislang beim städtischen Ordnungsamt gemeldet. Die ersten finden bereits am Mittwoch vor Ostern statt.
„Wer sich Ärger mit Nachbarn wegen Rauchbelästigung ersparen will, sollte eines der zahlreichen öffentlichen Brauchtumsfeuer besuchen“, rät Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Holger Platz. Vor allem am Gründonnerstag und Ostersamstag finden in vielen Stadtteilen öffentliche Osterfeuer statt. Sie werden organisiert von den Freiwilligen Feuerwehren, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Stadtteilzentren, Vereinen oder Gastronomen. „Durch die Kontrollen im Vorfeld ist hier dafür gesorgt, dass keine gesundheitsgefährdenden Stoffe verbrannt werden und die Sicherheit der Besucher gewährleistet ist“, so Holger Platz.
Öffentliche Osterfeuer finden an folgenden Orten statt:
Datum Uhrzeit Veranstaltungsort
08.04. ab 18.00 Ostrowskistr. 96
08.04. 19.00 bis 23.00 Rennebogen 167/ KJFE Weiberkiste
09.04. 14.00 bis 21.30 SKL Industriepark (Alt Salbke 6-10)
09.04. 20.00 bis 23.00 Großer Gang 1/ GS "Diesdorf"
09.04. ab 18.00 Harsdorfer Str. 47/ Guts-Muths-Stadion
09.04. 18.00 bis 21.00 Othrichstr. 30/ Mehrgenerationenhaus
09.04. 18.00 bis 2.00 Thomas-Münzer-Str./ KJFE "Münster"
11.04. 18.00 bis 23.00 Plaza Hotel über St. Michael-Str.
11.04. 17.00 bis 23.00 Elbauenpark/ Großer Anger
11.04. ab 16.00 Liebknechtstr. 15/ Gartenverein "Prießnitz"
11.04. ab 18.00 Freifläche Beyendorfer Str./ Biberweg
11.04. 15.00 und 19.00 Mückenwirt/ An der Elbe 14
11.04. 18.00 bis 24.00 Schöppensteg 68 – Vereinshaus „Rosenbusch“
11.04. 17.00 bis 2.00 Eschenröder Str./ Freifläche
11.04. ab 19.00 Randau/ Calenberge
11.04. ab 10.00 Barleber See/ Vereinsgelände
11.04. ab 18.00 Spaßvogelsiedlung/ MACO Gelände
11.04. ab 17.00 Regenbogenschule Hans-Grade-Str. 120
11.04. 18.00 bis 23.00 Niels-Bohr-Str./ Th.-Kozlowski-Str.
11.04. 19.00 Uhr Luisenthaler Str. 115 – Bike In
11.04. 18.00 bis 22.00 Sachsenring/ Maybachstr.
11.04. 20.00 bis 2.00 Halberstädter Str. 4A
11.04. Grünanlage am Hagebuttenweg
11.04. Am Kleinen Silberberg 12
11.04. ab 18.00 MACO-Möbel/ Gustav-Rickert/Schreinergasse
11.04. 20.00 bis 22.00 Magdeburger Str. 3/ Kirchberg "St- Stephani"
11.04. 9.00 bis 13.00 Alt Westerhüsen 125 (hinter d. Grundstück)
11.04. ab 17.00 Eisenacher Str. 1 A/ An der Elbe
11.04. ab 19.30 Heinrich-Zille-Str. 4, Ev. Kirchenspiel
11.04. ab 18.00 Zielitzer Str. 28/ Sportplatz TuS Neustadt e.V.
11.04. ab 21.00 Krähenstieg 2/ Ev. Hoffnungsgemeinde
11.04. ab 18.00 Münchenhofstr. 11/ Gartenverein "Zur Aster" e.V.
11.04. 17.00 bis 23.00 Libellenweg 10, Gartenverein „Fuchsbreite“
11.04. 15.00 An der Steinkuhle 26 /Gartenverein "Steinkuhle" e.V.
11.04. 21.40 bis 22.00 Pauluskirche/ Goethestr./ Puschkinstr.
11.04. 18.00 bis 24.00 Reitschule "Kaßner", Halberstädter Chaussee 1 A
11.04. ab 17.00 Neustädter See/ Wasserskianlage
11.04. 18.30 Atzendorfer Str. / Am Volkspark (Brachfläche)
11.04. 18.00 bis 23.00 Festung Mark
11.04. 19.00 Pechau
11.04. 18.30 Karnipstr./ An der Elbe
11.04. 19.00 bis 23.00 Biederitzer Busch 11 A
11.04. ab 17.00 Dodendorfer Platz/ Gartenverein"Erholung Buckau", Gaststätte "Zum Igel"
Magdeburgs Ordnungsbeigeordneter Holger Platz macht nochmals darauf aufmerksam, dass trockenes und unbehandeltes Holz verbrannt werden darf. „Alles andere ist tabu!“ stellt Magdeburgs Ordnungsbeigeordneter Holger Platz klar. „Verstöße werden wir in diesem Jahr unnachgiebig und konsequent ahnden.“
Dies gelte insbesondere für Privatpersonen, die versuchen, mit einem „Brauchtumsfeuer“ das Verbot zum Verbrennen von Gartenabfällen zu umgehen. “Ich empfehle allen Magdeburgerinnen und Magdeburgern, die öffentlichen Osterfeuer zu besuchen und dort in geselliger Runde einen netten Abend mit anderen Gleichgesinnten zu verbringen“, so Holger Platz.
Verstöße gegen das Verbot zum Verbrennen von Abfällen können mit einem Bußgeld ab 150 € geahndet werden, bei erheblicher Rauchentwicklung auch deutlich höher ausfallen. Werden zudem andere illegale Abfälle wie z.B. Autoreifen verbrannt, können Bußgelder in Höhe von 1.000 € und mehr verhängt bzw. Strafverfahren eingeleitet werden. Muss die Feuerwehr Löscharbeiten durchführen, kommen noch erhebliche Einsatzkosten hinzu.